Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/146: Ordinanza sull'adeguamento delle strutture tariffali nell'assicurazione malattie · 84 pagine

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würden Tarifpositionen im TARMED um 9% gekürzt, die auch die Löhne aller nichtärztlichen Berufsleute enthalten, namentlich von medizinischen Praxisassistentinnen, Pflegenden, MTRA, etc. Deren Löhne sind im Bereich der Schweizer Durchschnittseinkommen oder darunter (med. Praxisassistentinnen) angesiedelt.

Der Entwurf stützt sich nicht auf Zahlen und eine so verstandene betriebswirtschaftliche Sachgerechtigkeit, sondern auf einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK aus dem Jahr 2011, der sich auf Daten von 2008 und vorher stützt. Zwar hat dieser Bericht auch Einzelfälle analysiert, überlässt aber die konkrete Revision der betrachteten sowie aller anderen Positionen und Kapitel einer umfassenden Revision. Trotz dieser Hinweise benennt und bemisst der Entwurf keine einzige konkrete Leistung, die unsachgerecht bewertet wäre.

Vordringlich für den vorliegenden Entwurf ist die Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte. Als Ausgleich wird eine Kompensation innerhalb des TARMED vorgeschlagen. Unbesehen davon, ob diese beiden Ziele und Massnahmen sachgerecht und betriebswirtschaftlich sind, ist ihre Verknüpfung nicht sachlogisch.

Art. 43 Abs. 5bis KVG soll also dafür sorgen, dass die Tarifstrukturen sachgerecht bleiben. Der Bundesrat müsste demnach nachweisen, dass die heutigen TARMED-Strukturen bei den Leistungen der Grundversorger einerseits und der Spezialisten andererseits nicht mehr sachgerecht sind. Den Nachweis, dass dem so wäre, hat der Bundesrat mit seinem Vorschlag aber nicht erbracht.

Der Entwurf nimmt die Feststellung des EFK-Berichtes auf, dass sich der Einkommensunter-schied zwischen den Fachspezialisten und den Grundversorgern in den letzten Jahren vergrössert anstatt verkleinert hat. Der Verordnungsentwurf kann aber genau diesen Mangel des TARMED nicht aufheben, da er einerseits Spitäler und Kliniken ausschliesst, die auch Grundversorgungsleistungen erbringen und andererseits Kürzungen nicht bei den ärztlichen Leistungen von Fachspezialisten vornimmt, sondern bei technischen Leistungen.

Da der Entwurf keine betriebswirtschaftliche Berechnung vorlegt, ist es nicht ersichtlich, wieso der Entwurf gerade die vorliegenden Massnahmen ergreift, aber viele andere nicht. Sachgerechte Eingriffe wären möglich. Wir sind überzeugt, dass eine Schweizer Behörde besser arbeiten kann.

Jedoch wurden alle Daten der eidgenössischen Sozialversicherer (UV/MV/IV) nicht berücksichtigt und auch nicht jene Rechnungen für KVG-Behandlungen, die wegen des Tiers garant gar nie bei den Krankenkassen eingereicht werden. Das umverteilte Kostenvolumen liegt folglich deutlich höher als bei den angepeilten CHF 200 Mio.

Indem der Entwurf sachlich unbelegten, aber politisch legitimierten Wünschen nachkommt, öffnet er die Büchse der Pandora. Und er gibt die Sachgerechtigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit politischen Forderungen preis. Wir warnen daher den Bundesrat vor einem derartigen Eingriff.

Gemäss Art. 43 Abs. 5bis KVG kann der Bundesrat eine Tarifstruktur anpassen, wenn BSH zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens wenn sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können und die Struktur nicht mehr sachgerecht ist. Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen der Tarifstrukturanpassung sind in der Auswahl der betroffenen Leistungen, der Leistungserbringer und hinsichtlich der Höhe nicht datenbasiert begründet und nicht sachgerecht. Der Bundesrat verletzt somit die Tarifgrundsätze des KVG. Der BSH beantragt auf Basis dieser Feststellungen auf den Erlass der geplanten Verordnung zu verzichten.

Wir bestreiten nicht die Zielsetzung einer finanziellen Besserstellung der Grundversor- Universitätsspigung, sehen aber nicht ein, weshalb das Departement die bekanntermassen insgesamt täler bereits stark defizitären ambulanten Leistungen der Universitätsspitäler noch weiter abwerten will. Wir bestreiten auch nicht, dass in einzelnen Kapiteln des TARMED finanzielle Überdeckungen bestehen. Diese sind durch die in Arbeit befindliche und durch die Universitätsspitäler an vorderster Front mitinitiierte und auch mit eigenen Ressourcen und Know-How substanziell unterstützte Gesamtrevision der TARMED-Tarifstruktur rasch anzugehen.

Die Universitätsspitäler lehnen deshalb den Entwurf ab und erwarten, dass sie bei der Aufwertung der Grundversorgungsleistungen mitberücksichtigt werden. Wir ersuchen den Bundesrat dringend, den Tarifeingriff in der vorgeschlagenen Form grundsätzlich zu