Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/160: Avamprogetto di ordinanza relativa alla riveduta legge sulla cittadinanza · 46 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 43Fedlex · Rapporto sui risultati

Approvazione

Cantoni:

AG (con riserva), BE (con riserva), GE, GR (con riserva), JU (con riserva), SG (con riserva), VS (con riserva), ZG (con riserva)

Partiti:

PEV

Organizzazioni interessate:

ASM, CP, UCS

Osservazioni generali

Le canton de GE, le CP et le PEV approuvent la disposition.

3 Kantone (BE, GR, SG) und die VKM beantragen, dass die Gebühr für die kantonalen Erhebungen im Verfahren auf Nichtigerklärung zu ergänzen sei. Der Kanton Bern erachtet eine Gebühr von 450 Franken bis 600 Franken als angebracht.

Der Kanton BE sieht keinen zusätzlichen Aufwand des Bundes, die bei der erleichterten Einbürgerung und der Wiedereinbürgerung eine Erhöhung der Gebühr von 50 Franken bis 150 Franken (für ordentliche Einbürgerung) auf 500 Franken (für erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung) rechtfertigen würde.

Der Kanton VS beantragt, die zusätzliche Aufnahme von Absatz 3 Buchstabe c: «für die Überprüfung ausländischer Dokumente pro halbe Stunde 75 Franken».

Ad capoverso 3 lettera a

Der Kanton AG geht davon aus, dass sich die Gebühr wie bis anhin nur auf die Erhebungsberichte für eine erleichterte Einbürgerung gemäss Artikel 18 bezieht und nicht auch auf die Erhebungsberichte für eine ordentliche Einbürgerungen gemäss Artikel 17.

2 cantons (BE, JU) et l’UVS estiment que l’émolument prévu de 350 fr. au maximum ne couvrira pas les frais liés aux nouvelles vérifications à mener. Der Kanton Bern erachtet eine Gebühr von 450 Franken bis 600 Franken für angebracht. Der Kanton GR (ebenso VKM) beantragt eine Erhöhung der Gebühr auf 500 Franken.

Der Kanton VS beantragt folgende Anpassung: «für die Erstellung pro Erhebungsbericht durch den Wohnkanton je nach Arbeitsaufwand.»

Ad capoverso 3 lettera b

Der Kanton ZG beantragt, Absatz 3 Buchstabe b sei ersatzlos zu streichen. 2 Kantone (BE, SG) beantragen, die Gebühr sei zu erhöhen. Der Kanton BE führt aus, die Erfahrung zeige, dass hier Aufwände von 75 Franken bis 1000 Franken anfallen.

Rifiuto

Cantoni: Partiti: Organizzazioni interessate:

AvenirSocial, Binational, CSP, FER, OSAR, Travail.Suisse, UNHCR

AvenirSocial und die SFH beantragen, dass auf die Erhöhung der Gebühren verzichtet werden solle. Binational ist der Ansicht, Gebühren sollen und können wohl nie kostendeckend sein, da es sich um ein sensibles rechtsstaatliches Verfahren handle. Gebühren à fonds perdu seien kontraproduktiv.

Die CSP ist der Ansicht, dass es bedauerlich sei, wenn Finanzprobleme die Einbürgerung von Kindern verhindern würde (Absatz 1 Buchstabe c).

Die FER führt aus, die Erhöhung der Gebühren könnte Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln von einem Einbürgerungsverfahren abhalten.