Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Allgemeine Bemerkungen

Der Kanton GE, die CP und die EVP begrüssen die Bestimmung.

3 Kantone (BE, GR, SG) und die VKM beantragen, dass die Gebühr für die kantonalen Erhebungen im Verfahren auf Nichtigerklärung zu ergänzen sei. Der Kanton Bern erachtet eine Gebühr von 450 bis 600 Franken als angebracht.

Der Kanton BE sieht keinen zusätzlichen Aufwand des Bundes, die bei der erleichterten Einbürgerung und der Wiedereinbürgerung eine Erhöhung der Gebühr von 50 bis 150 Franken (für ordentliche Einbürgerung) auf 500 Franken (für erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung) rechtfertigen würde.

Der Kanton VS beantragt, die zusätzliche Aufnahme von Absatz 3 Buchstabe c: «für die Überprüfung ausländischer Dokumente pro halbe Stunde 75 Franken.»

Zu Absatz 3 Buchstabe a

Der Kanton AG geht davon aus, dass sich die Gebühr wie bis anhin nur auf die Erhebungsberichte für eine erleichterte Einbürgerung gemäss Artikel 18 bezieht und nicht auch auf die Erhebungsberichte für eine ordentliche Einbürgerungen gemäss Artikel 17.

2 Kantone (BE, JU) sowie der SSV sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Gebühr von höchstens 350 Franken aufgrund der neuen zusätzlichen Abklärungen nicht kostendeckend sei. Der Kanton Bern erachtet eine Gebühr von 450 bis 600 Franken für angebracht. Der Kanton GR (ebenso VKM) beantragt eine Erhöhung der Gebühr auf 500 Franken.

Der Kanton VS beantragt folgende Anpassung: «für die Erstellung pro Erhebungsbericht durch den Wohnkanton je nach Arbeitsaufwand.»

Zu Absatz 3 Buchstabe b

Der Kanton ZG beantragt, Absatz 3 Buchstabe b sei ersatzlos zu streichen. 2 Kantone (BE, SG) beantragen, die Gebühr sei zu erhöhen. Der Kanton BE führt aus, die Erfahrung zeige, dass hier Aufwände von 75 bis 1000 Franken anfallen.

Ablehnung

Kantone:

Parteien:

Verbände/interessierte Kreise:

AvenirSocial, Binational, CSP, FER, SFH, Travail.Suisse, UNHCR

AvenirSocial und die SFH beantragen, dass auf die Erhöhung der Gebühren verzichtet werden solle.

Binational ist der Ansicht, Gebühren sollen und können wohl nie kostendeckend sein, da es sich um ein sensibles rechtsstaatliches Verfahren handle. Gebühren à fonds perdu seien kontraproduktiv.

Die CSP ist der Ansicht, dass es bedauerlich sei, wenn Finanzprobleme die Einbürgerung von Kindern verhindern würden (Absatz 1 Buchstabe c).

Die FER führt aus, die Erhöhung der Gebühren könnte Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln von einem Einbürgerungsverfahren abhalten.

Travail.Suisse ist der Ansicht, die Gebühr für den Erhebungsbericht sei nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen.

Das UNHCR fordert, entsprechend den völkerrechtlichen Vorgaben seien die Gebühren für Flüchtlinge und Staatenlose soweit wie möglich herabzusetzen.