Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine
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2.2 Pareri generali
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
1. Grundsätzliche Haltung zum Zulassungsstopp ZH
Der Kanton Zürich stand dem Steuerungsinstrument des Zulassungsstopps seit jeher kritisch gegenüber und verzichtete anlässlich der letzten Revision 2013 schliesslich ganz auf die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung. Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um ein untaugliches Mittel zur Steuerung des ambulanten Bereichs handelt, und bis heute wurde denn auch der Beweis nicht erbracht, dass sich der Zulassungsstopp im Bereich der ambulanten Versorgung in irgend einer Weise dämpfend auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt hat. Im erläuternden Bericht wird eingeräumt, dass die mehr fache Verlängerung des Zulassungsstopps einerseits eine Verlegenheitslösung war, weil andere Vorlagen scheiterten, und damit anderseits unerwünschte Wirkungen für das System in Form einer Verunsicherung der Akteure und einer Verfälschung ihres Verhaltens verbunden waren (vgl. S. 2). Inwiefern die ähnlich ausgestaltete neue Regelung nun plötzlich zu einer langfristig zufriedenstellenden Lösung führen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Wir lehnen deshalb die vorgeschlagene Teilrevision des KVG vollumfänglich ab.
2. Veränderte Ausgangslage
Hintergrund des im Jahre 2002 erstmals eingeführten Zulassungsstopps war die Angst vor einer Ärzteschwemme aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Heute ist die Ausgangslage nicht mehr mit der damaligen vergleichbar und angesichts der bereits bestehenden Personalknappheit (vor allem Mangel an Ärztinnen und Ärzten sowie Fachkräften aus dem Pflegebereich) und der drohenden Verschärfung derselben in den kommenden Jahren (unter anderem auch als Folge der Annahme der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung) wirkt die Vorlage geradezu anachronistisch. Eine Einschränkung der Berufszulassungen für einzelne Berufsgruppen birgt zudem die Gefahr einer Abwertung der betroffenen Berufe in der öffentlichen Wahrnehmung und der Verunsicherung potenzieller Nachwuchskräfte, was zu weniger Absolventinnen und Absolventen in diesen Bereichen führen und die bereits bestehende angespannte Personalsituation zusätzlich erschweren könnte.
3. Vergleich der Kostenentwicklung im Kanton Zürich mit der übrigen Schweiz
Gemäss erläuterndem Bericht erfordern die zunehmende Komplexität und die gegenläufigen Interessen vermehrte Steuerung und Transparenz des Systems. Diese
Schlussfolgerung ist nicht zwingend. Entgegen den Darstellungen im erläuternden Bericht, wonach ohne Regulierung des ambulanten Bereichs auch das Angebot und mit ihm die Menge an erbrachten Leistungen zunehme und damit auch die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anstiegen (vgl. S. 3), bestätigt die neuste Prognose zur Kostenentwicklung im Schweizer Gesundheitswesen ein unterdurchschnittliches Kostenwachstum jedenfalls im bevölkerungsreichsten Kanton, dem Kanton Zürich. Für ihn belegen die neuesten Zahlen aus dem Monitoring des BAG für die letzten Monate sogar rückläufige Ausgaben der Krankenversicherer. Damit ist der Beweis erbracht, dass trotz seines Verzichts auf eine Regulierung im Kanton Zürich die Entwicklung im ambulanten Bereich deutlich besser ausfällt als in der Gesamtschweiz. Während die Kosten für die gesamte Schweizer Bevölkerung um 2% stiegen, blieben die Kosten pro versicherte Person im Kanton Zürich im Vergleich zum Vorjahr konstant.
4. Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen des KVG und alternative Lösungsansätze