Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/53: Revisione parziale della legge federale sull'assicurazione malattie concernente la gestione del settore ambulatoriale · 167 pagine
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Wir begrüssen die Einsetzung einer Kommission, welche sowohl die Versicherten, als SVDE auch die Leistungserbringer und die Versicherer umfasst.
Art. 40c: Umsetzung der Massnahmen: Zustimmung Spitex
Abs.2ff Wir befürworten auch, dass ein Kanton die Angemessenheit der Versorgung da-
tenbasiert nach Konsultation einer Kommission festlegt, in welcher nebst den Leistungs-
erbringern und den Versicherern auch die Versicherten vertreten sind.
Die geplanten Kommissionen sind reine Anhörungsgremien ohne jegliche Entschei- VSAO + VSAO dungsbefugnis. · In der geplanten Zusammensetzung der Kommissionen fehlt der Ein- SG/AR/AI + bezug derjenigen Personen, welche künftig zu Lasten der obligatorischen Krankenversi- VSAO-ZH cherung abrechnen möchten. Ein System, bei dem sich bestehende Wettbewerbsteil-
nehmerInnen über den Markteintritt neuer BewerberInnen äussern können, wäre einma-
lig und ordnungspolitisch völlig verkehrt. Genau dies würde geschehen, wenn der Einbe-
zug der ärztlichen Leistungserbringer lediglich über die kantonalen Ärztegesellschaften
geschehen würde. (...)
Der erste Satz des Abschnittes ist zu ersetzen durch: „Über die Massnahmen nach den
Artikeln 40a oder 40b entscheidet eine vom Kanton eingesetzte Kommission. Den Kom-
missionen sind tatsächliche Entscheidungsbefugnisse einzuräumen“.
Reine Anhörungsgremien dienen lediglich der Legitimierung der bereits getroffenen Ent-
scheide. Ausser der Pflicht zu einer schriftlichen Stellungnahme haben die Empfehlun-
gen der Kommission keinerlei Folgen für die Kantone. Wenn schon Kommissionen ein-
gesetzt werden, dann sollen diese auch entscheiden können.
Dieser Absatz ist zu ergänzen um „Eine ausgewogene Vertretung der betroffenen Leis-
tungserbringer in der Kommission ist zwingend vorzusehen“.
Die Vorgaben im Gesetzesentwurf zu den geplanten Kommissionen sind ungenügend
und lassen den Kantonen einen viel zu grossen Spielraum. Es ist wenig sinnvoll, wenn
beispielsweise eine Physiotherapeutin als Vertreterin der Leistungserbringer über die
Zulassung von Neurologen bestimmen soll (selbstverständlich auch vice versa). Da zu
befürchten ist, dass vor allem ÄrztInnen von einer Beschränkung der Zulassung betrof-
fen sein werden, ist die Vertretung jener ÄrztInnen, welche in Kürze eine Praxis eröffnen
möchten, in der Kommission zwingend. Es kann nicht sein, dass jene Personen, welche
bereits über eine Zulassung verfügen, über den „Markteintritt“ (und somit über Konkur-
renz im gleichen Markt) weiterer Personen entscheiden. Verschärfend hinzu kommt die
drohende subsidiäre Taxpunktsenkung durch den Bund, welche bestehende Praxisinha-
berInnen verleitet, aus Eigeninteresse einer Steuerung zuzustimmen. Eine Vertretung
der Ärzteschaft nur über die kantonalen Ärztegesellschaften ist deshalb abzulehnen.
Der beratenden Kommission kommt bei der Planung des Versorgungsbedarfs eine zent- VLSS rale Funktion zu. Es ist zu hoffen, dass vom Kanton in aller Regel nur einvernehmlich,
von der Kommission, in welcher alle betroffenen Parteien Einsitz nehmen, erarbeitete
oder zumindest genehmigte Lösungen umgesetzt werden.
(...)
Die im Abs. 4 vorgesehene Kommission hat zwar nur beratende Funktion. Wir sind aber
der Auffassung, dass eine Zusammenarbeit zwischen der zuständigen kantonalen Be-
hörde und der Kommission im fraglichen Bereich nur funktionieren kann, wenn es sich
um eine ständige Kommission handelt, welche regelmässig tagt und auch selber Lö-
sungsvorschläge erarbeiten kann.
Die vorgesehene „Anhörungs“-Kommission (Absatz 4) zur Beurteilung der Angemessen- curafutura heit und der Massnahmen ist zwar zu begrüssen. Inwieweit von einer solchen Kommis-
sion tatsächlich eine „Förderung einvernehmlicher Massnahmen“, eine „Erhöhung der
Transparenz“ und in der Folge eine disziplinierende Wirkung auf den Planungs- und Steu-
erungsprozess erhofft werden dürfen, verbleibt allerdings im Reich der Spekulationen.
Dieser Artikel ist zu streichen. santésuisse