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Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 137Fedlex · Rapporto sui risultati

Ittigen, 27. November 2015

Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen / Bern

Tel. 031 924 11 00

E-Mail: [email protected]

An die

Kommission für soziale Sicherheit und

Gesundheit des Ständerates

3003 Bern

per Mail an: [email protected]

[email protected]

(je in Word und PDF)

Stellungnahme des Schweizerischen Seniorenrates (SSR)

zur Vernehmlassung

14.417 Parlamentarische Initiative „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrter Herr Fuhrer

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Anhörung, an welcher wir uns sehr gerne beteiligen.

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Anliegen der älteren Menschen. Er ist vom Bundesrat eingesetzt als beratendes Organ des Bundesrates, des Parlamentes und der Behörden in Altersfragen.

1. Einleitung

Der SSR begrüsst es sehr, dass die SGK-SR den Nachbesserungsbedarf an der Pflegefinanzierung erkannt hat und mit dieser Vorlage die Frage klären will, welcher Kanton die Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege leisten muss.

Die vorgeschlagene Regelung löst aber das vorhandene Problem nicht.

Die Höhe der Restfinanzierung muss sich nach dem Kanton richten, in dem die Pflegeleistungen erbracht werden.

SSR Schweizerischer Seniorenrat, Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen / Bern Seite 1