presa posizione
Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 137Fedlex · Rapporto sui risultati
Ittigen, 27. November 2015
Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen / Bern
Tel. 031 924 11 00
E-Mail: [email protected]
An die
Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Ständerates
3003 Bern
per Mail an: [email protected]
(je in Word und PDF)
Stellungnahme des Schweizerischen Seniorenrates (SSR)
zur Vernehmlassung
14.417 Parlamentarische Initiative „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrter Herr Fuhrer
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Anhörung, an welcher wir uns sehr gerne beteiligen.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Anliegen der älteren Menschen. Er ist vom Bundesrat eingesetzt als beratendes Organ des Bundesrates, des Parlamentes und der Behörden in Altersfragen.
1. Einleitung
Der SSR begrüsst es sehr, dass die SGK-SR den Nachbesserungsbedarf an der Pflegefinanzierung erkannt hat und mit dieser Vorlage die Frage klären will, welcher Kanton die Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege leisten muss.
Die vorgeschlagene Regelung löst aber das vorhandene Problem nicht.
Die Höhe der Restfinanzierung muss sich nach dem Kanton richten, in dem die Pflegeleistungen erbracht werden.
SSR Schweizerischer Seniorenrat, Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen / Bern Seite 1