Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 128Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Allegato 4 - Posizioni dettagliate delle parti interessate scaturite dalla consultazione e dai rispettivi incontri

Di seguito è riportata per ogni domanda

- una selezione non esaustiva di estratti rilevanti dei pareri. Per ridurre al minimo le ridondanze, alcuni pareri sono stati opportunamente riassunti.

- Non si dà conto dei commenti contenuti nelle risposte che non hanno espresso nessuna preferenza.

Risultato della consultazione - Citazioni selezionate delle parti interessate in merito alle singole domande

Domanda 1 - Orientamento generale

Condividete l’orientamento del progetto, cioè la regolamentazione del tema dei dati sulla mobilità – come contributo a un sistema di mobilità efficiente – all’interno di una nuova legge che riguarda tutti i vettori di trasporto e il cui contenuto principale è un’infrastruttura di dati sulla mobilità statale ?

Cantoni: SÌ

BPUK/KöV, LU, OW, UR: Wir sind mit der Stossrichtung einverstanden, haben aber einige grundsätzliche Bedenken zur Vorlage, die Sie bitte dem beiliegenden Schreiben der BPUK/KöV entnehmen. Aus dem Begleitschreiben: Die Vorlage befasst sich mit Daten als Bestandteil eines effizienten Mobilitätssystems. Wir teilen die Einschätzung des Bundes, dass Mobilitätsdaten (insbesondere in dichten Räumen bzw. Räumen mit hohen Mobilitätsbedürfnissen) einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Mobilitätssystem leisten können. Dementsprechend begrüssen wir es, dass der Bund sich vertieft mit der Thematik befasst. Bezüglich des vorliegenden Gesetzesentwurfs haben wir einige grundsätzliche Anmerkungen mit hoher politischer Relevanz, die wir in diesem Schreiben darlegen möchten. Für unsere detaillierten fachlichen Rückmeldungen verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen zur Vernehmlassung.

AR: Mobilitätsangebote gezielter planen. Durch das Bereitstellen einer entsprechenden Dateninfrastruktur durch den Bund wird die Gleichbehandlung aller Nutzinnen und Nutzer sichergestellt, die Abhängigkeit von privaten Anbietern reduziert und die Innovation über die freie Verwendung der Daten gleichwohl gefördert. Die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung können sehr individuell befriedigt werden.

Auch die Bedürfnisse der Kantone und Gemeinden zur direkten Steuerung der Mobilität auf ihren Netzen werden mit der Mobilitätsdateninfrastruktur abgeholt. Die Koordination zwischen den drei Staatsebenen aber auch mit öffentlichen und privaten Unternehmen wird vereinfacht.

BE: Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden. Als Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem soll die Thematik der Mobilitätsdaten in einem neuen verkehrsträgerübergreifenden Gesetz mit dem Hauptinhalt einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur geregelt werden. Wie bereits in der Stellungnahme des Kantons Bern vom 13. März 2019 zur Vernehmlassung des Bundes zu den multimodalen Mobilitätsdienstleistungen festgehalten, ist es wünschenswert, dass die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Digitalisierung bei der Mobilität abzeichnen, auf Gesetzesebene verankert werden. Nebst einer nationalen Lösung ist ferner die europäische Vernetzung und Zusammenarbeit ein zentrales Element zum Gelingen des Vorhabens und zur Schaffung eines möglichst grossen Nutzens.

128/284 BAV-D-318B3401/238