Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 148Fedlex · Rapporto sui risultati
Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
AR, SG, SH: Ja, gleichzeitig ist die Koordination mit umliegenden Ländern wie Frankreich,
Deutschland und Österreich anzustreben. Denn diese Länder sind ebenfalls daran, den Austausch von Mobilitätsdaten zu verbessern. Die Aufgabenstellung ist überall dieselbe und auch die angedachten Lösungen sind ähnlich.
BE: Die Einhaltung des gültigen Datenschutzgesetzes zur Wahrung der Personendaten und besonders schützenswerten Personendaten ist hierbei ebenfalls mit hoher Priorität sicherzustellen und Sicherheitsrisiken bestmöglich entgegenzusteuern.
BERNMOBIL: Für die Städte ist dies von besonderer Bedeutung, um die Flächeneffizienz sicherzustellen.
BG SA : Il convient de garantir l'impartialité de traitement des fournisseurs de mobilité. Dans ce cadre, les offres aux clients finaux doivent pouvoir faire usage d'algorithmes de routing qui garantissent cette impartialité.
BPUK/KöV, UR, LU, OW: Grundsätzlich ja. Eine neutrale, staatlich bereitgestellte Dateninfrastruktur verspricht eine breit akzeptierte Nutzung. Eine nationale Lösung ist dabei zwingend, die europäische Vernetzung und Zusammenarbeit für eine zukunftstaugliche Lösung ein wichtiges Element.
FART: L’ottimizzazione delle offerte esistenti può essere migliorata grazie ad una maggiore conoscenza da parte di fruitori e gestori. Siamo sicuri che ci siano ancora margini per migliorare mantenendo le offerte attuali.
Post: Grundsätzlich begrüssen wir das MODI Gesetz, um die Mobilität as a Service zu entwickeln. Die MODI Basisdateninfrastruktur bietet einen diskriminierungsfreien und qualitativen Rahmen, um den Datenaustausch zwischen Anbieter zu fördern.
RhB: Die Schnittstellen zu den beteiligten Anspruchsgruppen (insb. bei Bereitstellung und Bezug der Daten) soll möglichst einfach, benutzerfreundlich und dennoch sicher (Datenschutz) erfolgen.
SATW, Swiss Data Alliance: Das Vorhaben unterstützen wir vollkommen, die vorgeschlagene Basisdateninfrastruktur erachten wir als überaus zweckmässig und wichtig, um das Potential von Mobilitätsdaten besser auszuschöpfen und das bestehende Mobilitätssystem in Zukunft effizienter zu betreiben.
SIA: Es muss sichergestellt werden, dass der Datenaustausch über offene Formate garantiert wird und die Datenpflege kontinuierlich gewährt sowie die Datenherkunft nachvollziehbar ist.
SZ: Der Bund muss als künftiger Betreiber zwingend die Rahmenbedingungen, Anforderungen und Standards der Mobilitätsdaten festlegen. Die künftige Bundesanstalt soll zudem als Aufsichtsbehörde die Mobilitätsdaten periodisch auf ihre Qualität prüfen. Zudem stellt sie sicher, dass die Bearbeitung der Daten, insbesondere Personendaten, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erfolgt und dabei die Datensicherheit und Verhältnismässigkeit gewahrt werden.
TCS: Der TCS sieht die Vorteile, wenn der Bund bei der Vereinfachung des Datenaustauschs die Führung übernimmt, vor allem in der Neutralität und Nicht-Diskriminierung aller Mobilitätsakteure (private, öffentliche Hand, konzessionierte).
ZH: Eine neutrale, staatlich bereitgestellte Dateninfrastruktur bietet gute Voraussetzungen für eine breit akzeptierte Nutzung und damit für ein effizientes Verkehrssystem.
148/284 BAV-D-318B3401/238