Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 148Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

in der alleinigen Kompetenz des Verwaltungsrates der MDA liegen, sondern vielmehr in derjenigen des Bundesrates. In diesem Bereich bestehen aus Sicht des VöV noch einige Unklarheiten, was vom BAV anlässlich des Soundingboards vom 16. März 2022 auch bestätigt worden ist. Das BAV hat sich insbesondere dahingehend geäussert, dass man nicht wisse, ob es überhaupt je Gebühren geben werde. Die unmissverständlichen Regelungen im MODIG sprechen allerdings für das Gegenteil. Unseres Erachtens muss dieser Bereich noch einmal überdacht und überarbeitet werden. Die Höhe der Gebühren bzw. deren Berechnungsgrundlage sollte auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe festgelegt werden, so dass die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden können, ob sie gewillt sind bzw. sein werden, die Gebühren zu bezahlen.

ZH: Die Option für eine spätere Gebührenfinanzierung sollte offengehalten werden. Es ist jedoch wichtig, für die erste Betriebsphase einen kostenfreien Zugang zu ermöglichen, um die Hürden für die Nutzung zu minimieren. Die im Entwurf enthaltene kostenfreie Nutzung mindestens in den ersten zehn Jahren erscheint angemessen. Für die geplante neue MDA besteht gemäss erläuterndem Bericht ein Personalbedarf von 45 Vollzeitstellen. Soll die MODI langfristig über Nutzerbeiträge finanziert werden, besteht angesichts der hohen Kosten das Risiko, dass der Nutzerkreis aufgrund zu hoher Beiträge eingeschränkt wird. Diesem Risiko gilt es, bei der Finanzierung Rechnung zu tragen, damit die Mobilitätsdaten einem möglichst breiten Nutzerkreis zugänglich bleiben. Unabhängig von der Erhebung von Nutzerbeiträgen sind die Spielregeln für den Bezug der Daten (Reziprozität, Open Data / Kostenfreiheit) klar und diskriminierungsfrei zu regeln.

Ja – «Zu unterscheiden zwischen öffentlichen Unternehmen und kommerziellen Nutzern.»

AG: Eine Ausnahme könnten dabei kommerziell Nutzende darstellen. Wobei hier auch der Grad der Veredelung der bezogenen Daten berücksichtigt werden muss. Ein kommerzieller Handel mit den Daten gilt es zu verhindern. Eine Gebührenerhebung kann in solchen Fällen zweckmässig sein, jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass eine Gebührenerhebung auch einen "Verkehrsdaten-Graumarkt" provozieren kann.

BERNMOBIL: Für uns ist nicht klar ersichtlich, ob die Nutzer unterschiedlich behandelt werden. Muss z.B. eine Gemeinde, wenn sie diese Daten beziehen möchte gleich hohe Nutzungsgebühren entrichten wie ein kommerzielles Unternehmen wie Google? Wir erwarten, dass je nach Nutzer differenzierte Beiträge entrichtet werden müssen.

Greenpeace, VCS: Nutzerbeiträge sollen nur bei gewinnorientierten Nutzern erhoben werden. Andere Nutzer der Daten (wie beispielsweise Anbieter von Apps, welche die Förderung von nachhaltigen Verkehrsträgern zum Ziel haben) sollen hingegen auch langfristig von Nutzerbeiträgen befreit sein.

Post: Für eine Beantwortung dieser Frage sind weitere Klärung notwendig. Falls die MODI langfristig über Nutzerbeiträge finanziert werden soll, müssen klare Regeln definiert und die Diskriminierungsfreiheit zwischen konzessionierten Dienstleistern und privaten Anbietern eingehalten werden.

TPG: Les entreprises concessionnaires de Transport public (TP) devraient être protégées dans la mesure où il s’agit d’entreprises publiques subventionnées. Dès lors, les éventuels déficits futurs devraient être couverts. Leur situation doit, en effet, être distinguée de celles des utilisateurs privés de données à des fins commerciales.

VD: Les redevances pour les cas d’une utilisation à des fins commerciales dans un cadre respectant les principes d’une politique publique de mobilité devraient être fixées dans le cadre des accords entre fournisseurs et acquéreurs de données, et prévoir l’échange de données notamment de demande.

148/274 BAV-D-318B3401/238