Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 208Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

BS, BVB: Falls sie öffentliche Infrastruktur benutzen / Subventionen erhalten / Aufträge der öffentlichen Hand ausführen.

GR: Wenn ein Unternehmen Daten bezieht, ist eine Einlieferungspflicht auszubedingen.

Opendata.ch: Wir befürworten eine Einlieferungspflicht unter zu definierenden Kriterien (z. B. Grösse der Anbietenden in Anzahl Fahrten, Regionen oder Fahrzeuge), um die relevanten Mobilitätsdaten als Open (Corporate) Data veröffentlichen zu können. Siehe auch Bemerkungen zu 14b.

SIA: Nur Daten von öffentlichen Unternehmen wird den Markt zu wenig abbilden, daher ist eine Pflicht für alle zu bevorzugen. Die Pflicht kann allerdings schrittweise eingeführt werden, damit der Prozess nicht unnötig verlangsamt wird.

VBZ: Die Einlieferungspflicht ist für die VBZ eine Alternative, weil sich das Prinzip der Freiwilligkeit unseres Erachtens nicht vollständig diskriminierungsfrei umsetzen lässt. Die Einlieferungspflicht muss an eine Nachfrage gekoppelt sein.

SÌ - Altre osservazioni

FR : La question du paiement, dans certains cas, de la fourniture de données de mobilité est à examiner.

JU : Il vaudrait mieux maintenir le caractère facultatif en cherchant à susciter de l'intérêt par l'enthousiasme. Pour cela, il est essentiel d'expliquer la finalité et que les modèles soient aussi clairs et simples que possible, que les étapes de mise en œuvre soient autant de quick-win et que les responsables soient de brillants communicateurs et fédérateurs de solution, etc.

SH: Aus der Vorlage kommt nicht klar hervor, was das alles umfasst und wie es vollzogen werden soll.

Argomenti dei contrari

AI: Für Private soll der Anreiz zur Datenlieferung darin bestehen, dass sie ihr Angebot über die Basisplattform deutlich besser positionieren können.

AMAG: Eine generelle Einlieferungspflicht für private Unternehmen dürfte schwierig zu akzeptieren sein (insbesondere auch unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) – hier könnte man sich eine «Pflicht» im Rahmen eines Reziprozitätsprinzips vorstellen – also wer etwas bezieht muss relevante Daten einliefern. Schliesslich gilt es zu bedenken, dass die Ausgestaltung der MODI so attraktiv sein muss, dass die Partizipation für private Unternehmen sehr attraktiv ist. Sollten private Unternehmen im Besitz von Mobilitätsdaten mit einem gesteigerten öffentlichen Interesse sein, müssten solche Daten gegen Entgelt vom Staat bezogen werden. Abschliessend kann die Frage gestellt werden, wie erfolgsversprechend eine öffentliche Infrastruktur sein kann, wenn die öffentlichen Akteure nicht partizipieren. Zu klären ist ein Umgang mit reinen Plattformen, welche nicht als Mobilitätsanbieter Daten einliefern.

AR: Aufgrund der hohen Kosten sind zwingend Alternativen zu prüfen. Der Auftrag könnte mittels Leistungsauftrag an eine geeignete Organisation wie zum Beispiel die bestehende Genossenschaft openmobility.ch vergeben und so auf den Aufbau einer neuen MDA verzichtet werden.

FART: Forse è troppo presto per parlare di obbligo. Molte imprese gestiscono le flotte con sistemi di ottimizzazione legati ai GPS dei veicoli. Per spingerle a partecipare si dovrebbero mostrare i

208/284 BAV-D-318B3401/238