Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Weiter wird auch der Grundsatz der Freiwilligkeit durch die weitreichenden Kompetenzen der MDA stark relativiert. Freiwilligkeit muss deshalb als Grundsatz gesetzlich festgehalten werden und gleichermassen für private wie konzessionierte Mobilitätsanbieter gelten.

Generell müssen bei einer Teilnahme an NADIM gleiche Rechte und Pflichten für private Akteure und öV-Unternehmen gelten. Der öV ist bereits heute verpflichtet, gewisse Daten als Open Data zur Verfügung zu stellen. Es darf nicht sein, dass diese faktische Ungleichbehandlung des öV mit NADIM willkürlich ausgebaut wird. öV-Unternehmen sind für ihr Datenmanagement genauso auf Rechtssicherheit angewiesen, wie private Unternehmen. Die SBB erwartet, dass klare gesetzliche Prinzipien zur Freiwilligkeit sowie zur Gleichbehandlung stipuliert werden, die für alle Akteure gleichermassen gelten.

VöV: Aus den bestehenden gesetzlichen Pflichten, die aus dem PBG und der FPV für konzessionierte Transportunternehmen bezüglich der Veröffentlichung von gewissen Daten resultieren, darf nicht die Pflicht zur Nutzung der MODI abgeleitet werden. Im Weiteren ist die Reziprozität von Rechten und Pflichten aller Akteure sicherzustellen.

Obbligo di fornitura per le imprese private?

Osservazioni dei favorevoli

SÌ - «L'obbligo di fornitura deve valere per tutte le parti interessate.»

Post: Ja, insbesondere im Sinne der Diskriminierungsfreiheit gegenüber den öffentlich konzessionierten und subventionierten Mobilitätsanbietern: Für alle bewilligungspflichtigen Mobilitätsdienstleistungen mit dem Argument einer effizienten und nachhaltigen Nutzung von Infrastruktur, dem öffentlichen Raum und Transportmitteln.

TPG : Dans l’objectif de la mise en place de MaaS (Mobility as a Service) par exemple, nous sommes favorables à une obligation de fourniture dans le chef des entreprises privées pour les typologies de mobilité telles que VLS, trottinettes, carsharing.

WEKO: Die NADIM sollte auch Funktionalitäten (wie z. B. Preisinformationen publizieren, Reservation oder Zahlung abwickeln) anbieten, welche es öV-externen Mobilitätsvermittlern bzw. Entwicklern von Endkundenlösungen erlauben, den Vertrieb bzw. die Vermittlung von multimodalen Mobilitätsangeboten mit öV-Anteil einfacher abzuwickeln. Die Bereitstellung von Vertriebsfunktionalitäten für private Mobilitätsanbieter würde zudem die Anreize für eine Teilnahme an der NADIM erhöhen sowie den Nutzen für Mobilitätsplattformen steigern. Die WEKO beantragt daher, dass im MODIG die Grundlagen für eine Vertriebsintegration der öV-Angebote geschaffen werden.

ZH: Im Sinne der Gleichbehandlung von privaten Anbieterinnen und Anbietern, z. B. in den Bereichen Mobilitätsvermittlung, Taxi, Mobility on Demand, Mietwagen, Sharing, und dem ÖV ist eine Einlieferungspflicht notwendig (siehe Antwort 14a).

Sì - «A determinate condizioni, in particolare per parità di trattamento, le imprese private do-

vrebbero essere tenute a fornire i loro dati.»

BE: Dabei stehen Mobilitätsgrundlagen im Vordergrund, nicht aber Angebote von privaten Unternehmen.

207/284 BAV-D-318B3401/238