Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 208Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
ZG: Die Bildung einer Bundesanstalt ist nicht zwingend notwendig, es sind andere Organisationsformen zu suchen.
ZVV: Der Betrieb der NADIM ist unseres Erachtens eine operative Aufgabe, die nicht durch den Bund erbracht werden sollte. Der Koordinationsaufwand mit anderen Betreibern von Plattformen, insbesondere der vom Bund beauftragen Geschäfts-stelle Systemaufgaben Kundeninformation (SKI) innerhalb der SBB wird erhöht. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht Synergien mit bestehenden Strukturen genutzt werden. Der äusserst hohe Personalaufwand von 11 Millionen Franken über 10 Jahre, also rund 7 - 9 FTE könnte damit erheblich reduziert werden.
Die SBB ist ein bundesnahes Unternehmen und verfügt bereits über das Know-how zum Betrieb einer solchen Plattform.
Non – « Mise en œuvre moins chère au sein de l’administration fédérale. »
AR: Die vom Bundesrat im erläuternden Bericht aufgeführten Gründe wie Neutralität und Stabilität der Datenverwaltung können ohne Weiteres auch innerhalb der Bundesverwaltung oder durch eine andere bestehende Organisation erreicht werden. Die neu zu gründende Mobilitätsdatenanstalt wäre sehr teuer und soll über 60 Vollzeitstellen mit jährlich wiederkehrenden Kosten von bis zu Fr. 38 Mio. verfügen. Dies scheint unverhältnismässig hoch. Bei zu hohen Kosten scheint es zudem nicht realistisch, dass die MODI langfristig vollständig durch Nutzerbeiträge finanziert werden kann.
FRS : Avant de créer une nouvelle organisation coûteuse et démesurée, il serait judicieux procéder par une adjudication d’un mandat sous la direction de l’OFT. Ainsi, l’administration fédérale profiterait de la concurrence et de l’expérience des prestataires privés pour réduire les coûts – tout en conservant pleinement le contrôle sur le développement de la plateforme. En outre, aussi bien le budget que les tâches et responsabilités nous semblent très théoriques. Il ne fait pas sens de les figer ainsi dans une loi.
GL, TG: Für die aufgeführten Grundsätze wie Unabhängigkeit, Verlässlichkeit oder Nichtdiskriminierung ist die Schaffung einer Bundesanstalt nicht notwendig. Diese Ziele lassen sich ohne Weiteres innerhalb der Bundesverwaltung erreichen, allenfalls in einem neuen Amt innerhalb des UVEK. Neutralität und Stabilität des Systems können auch innerhalb der Bundesverwaltung gewährleistet werden. Mit einer Integration in die Bundesverwaltung werden die erwarteten Kosten deutlich tiefer sein, unter anderem weil der ganze Overhead wie Verwaltungsrat wegfällt.
Piratenpartei: Könnte auch von bestehenden staatlichen Organisationen übernommen werden.
SP : Non, es braucht unseres Erachtens keine neue Anstalt. Dies sollte z.B. dem Bundesamt für Statistik angesiedelt werden. Zudem sollte Service Public statt betriebswirtschaftliche Arbeitsweise vorgeschrieben werden. In der Folge sehen wir eigentlich keine Notwendigkeit, ein neues Amt zu schaffen – es könnte auch einfach als neue Abteilung des Bundesamts für Statistik, welches ebenfalls schon im Bereich Open Data arbeitet, geschaffen werden.
Non – Autres remarques
AR: Eine im Gesetz verankerte Nennung des Standorts der Anstalt in Bern (Art. 12 Abs. 5) wird abgelehnt. Gerade ein Vorhaben mit so hohem Digitalisierungsgrad muss nicht auch in Bern den Sitz haben, andere Orte mit guter IT-Infrastruktur bieten sich ebenso an. Der Regierungsrat fordert, dass sich die Kantone um den Sitz bewerben können. Aus dem Begleitschreiben: Eine im Gesetz verankerte Nennung des Standorts der Anstalt in Bern (Art. 12 Abs. 5) wird ebenfalls abgelehnt. Gerade ein Vorhaben mit so hohem Digitalisierungsgrad muss nicht auch in Bern den Sitz haben,
208/276 BAV-D-318B3401/238