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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2007

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006

Kapitel 1 von 8S. 1–6›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006, in: Jahresberichte (PUE) 2007, S. 1–6
— S. 1 —

Jahresbericht 2006 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit

Editorial

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) versteht sich als oberste externe staatliche Finanzaufsichtsinstanz im Sinne einer politisch neutralen Fachbehörde. Ihr Ziel ist es, ein ordnungs- und rechtmässiges Finanzgebaren der Verwaltung sicherzustellen. Aus kritischer Distanz versucht sie Mängel und Schwächen zu orten und durch fachkompetente Überzeugungsarbeit Optimierungen im Verwaltungshandeln zu erreichen. Der Dialog mit den Geprüften mit dem Ziel, eine freiwillige Akzeptanz ihrer Empfehlungen zu erreichen, steht deshalb für die EFK im Vordergrund.

Schwerpunkte der Prüftätigkeit im Berichtsjahr waren insbesondere die begleitende Aufsicht über die Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes, die NEAT, die Prüfung der SRG SSR, Informatikprüfungen sowie die Vergabe von Aufträgen. Bei der NEAT verlangte die EFK unter anderem eine saubere Kostenabgrenzung zwischen NEAT-Projekten und anderen Vorhaben. Die Analyse der Finanzlage und der Wirtschaftlichkeit der SRG SSR zeigte, dass aus den dezentralen Strukturen des Radio- und Fernsehunternehmens ein Wirtschaftlichkeitsdefizit resultiert. Im Beschaffungswesen musste sie feststellen, dass zu oft freihändig Aufträge vergeben und zu Unrecht Vorauszahlungen geleistet werden. Es werden zu wenig Kosten-Nutzen-Überlegungen angestellt, und es fehlt eine bundesweite Koordination.

Die mangelnde Durchsetzung von bundesweiten Normen und Standards erachtet die EFK als wichtigsten Kostentreiber in der Informatik. Trotz der im Bericht aufgelisteten Mängel durfte die EFK wiederum feststellen, dass die Bundesverwaltung im Grossen und Ganzen gewissenhaft, professionell und wirtschaftlich die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Aufgaben erfüllt.

Danken möchte ich an dieser Stelle der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat, welche die Rolle der EFK als unabhängige, kritische Prüfinstanz anerkennen. Ein Dank gebührt auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Stellen, welche die Arbeit der EFK im Interesse der Sache bereitwillig unterstützt haben. Schliesslich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EFK, die engagiert und motiviert ihren anspruchsvollen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen.

Bern, im März 2007

Kurt Grüter

— S. 3 —

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487.1 Kantonale Finanzkontrollen

487.2 Finanzinspektorate

497.3 Ausländische Rechnungshöfe

497.4 Berufs- und Fachverbände

508.1 Institutionelle Stellung und Aufgaben

518.2 Personal

528.3 Finanzen

538.4 Risiken

Anhänge

541. Übersicht über die im Jahr 2006 abgeschlossenen Prüfungen

662. Die Finanzinspektorate des Bundes

673. Organigramm der EFK

684. Abkürzungsverzeichnis

— S. 4 —

Übersicht

Gesetzlicher Auftrag

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Gemäss Artikel 5 FKG übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt.

Neues Rechnungsmodell

Die Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) in der Bundesverwaltung auf den 1. Januar 2007 ist ein grosser Schritt. Die EFK hat empfohlen, das NRM zum Anlass zu nehmen, wo immer möglich die Finanzprozesse zu überdenken und zu vereinfachen. Es soll kein übertriebener Formalismus betrieben, sondern gezielte Kontrollen eingebaut werden, die deliktische Handlungen und grobe Fehler verhindern. Bei der Einführung von Kosten-Leistungs-Rechnungen (KLR) im subventionierten Bereich hat die EFK vor einem undifferenzierten Einsatz und einem übertriebenen Perfektionismus gewarnt. Die KLR ist zwar für die effiziente und wirtschaftliche Führung der Verwaltung ein un entbehrliches Instrument. Es sind aber einfache und kostengünstige Systeme einzuführen, welche den spezifischen Anforderungen und Lösungen gerecht werden. Die Modelle der neuen Verwaltungsführung, das NRM und der neue Finanzausgleich dürfen in den öffentlichen Verwaltungen nicht zu teuren Entwicklungen führen, die in einem schlechten Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.

Best Practice

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Prüfungsgebaren der EFK wurden mittels Rundschreiben, dem Auditletter, an die Dienststellen der Bundesverwaltung, aber auch an die kantonalen Finanzkontrollen weitergegeben. Die aktuelle Diskussion um die Kosten der Fussball-Euro 2008 lassen Erinnerungen an die Expo.01/02 wach werden. Von anfänglichen 130 Millionen Franken musste der Bund schlussendlich rund eine Milliarde Franken an die Expo.02 beitragen. Die EFK hatte in einer Untersuchung Lehren aus der Geschichte der Expo.01/02 gezogen und gestützt auf diese Erkenntnisse Empfehlungen zur Fussball-Euro 2008 formuliert sowie Anforderungen an das Reporting und Controlling gestellt.

In Kontakten mit Dienststellen wird die EFK verschiedentlich zum Thema Beschaffungswesen angesprochen. Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Querschnittsprüfung zur Frage «Gewährleistet der Beschaffungsprozess den wirtschaftlichen Einsatz externer Dienstleister» wurden allen Dienststellen zur Kenntnis gebracht.

— S. 5 —

Die EFK musste am häufigsten das mangelnde Bewusstsein um Kosten-Nutzen von Expertenaufträgen, die fehlende Auftragsvergabe im Wettbewerb, Vorauszahlungen sowie das Projektmanagement kritisieren. Wichtige Ergebnisse wurden in die neue Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes aufgenommen.

Prüfungen und Evaluationen sollen als Lernprozesse für die Verwaltung dienen. Die EFK ist bemüht, umsetzungsorientierte Empfehlungen abzugeben, um vorhandenes Verbesserungspotenzial auszuschöpfen. Die Feststellungen und Empfehlungen können Veränderungsprozesse in der Dienststelle unterstützen und einen Beitrag zum Wissens-management leisten.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Berichte der EFK nicht nur von den direkt betroffenen Diensten bearbeitet werden. Die EFK hat deshalb empfohlen, diese Berichte in einem breiteren Kreis des Amtes zirkulieren zu lassen.

Ressourcen

Die EFK unterstützt die Finanzdelegation der eidg. Räte und den Bundesrat. Die Ressourcen, die nicht für Pflichtbedarf wie Abschlussprüfungen eingesetzt werden müssen, werden gestützt auf Risikoüberlegungen für die Finanzaufsicht verwendet. Der Personalaufwand macht etwa Dreiviertel der Ausgaben von rund 16 Millionen Franken aus. Mit dem eigenen Personal wickelt die EFK 90 Prozent des Jahresprogrammes ab. Die restlichen zehn Prozent werden mit Beizug von Externen realisiert. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes belaufen sich die Aufwendungen der EFK auf 0,3 Promille.

Hinweis zum Bericht

Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. Kapitel 1 behandelt Prüfungsschwerpunkte. Kapitel 2 enthält Ergebnisse einzelner Finanzaufsichtsprüfungen, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das gewichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Kapitel 3 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisionsergebnisse bei den Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen.

Kapitel 4 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei den internationalen Organisationen, welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt.

Kapitel 5 informiert über den Stand der Umsetzung früherer Empfehlungen. In Kapitel 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung in Fachgremien und die Vermittlung von Best Practice. Kapitel 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen der EFK. Sie ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen und Berufsverbänden eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. In Kapitel 8 schliesslich stellt sich die EFK selber vor.

— S. 6 —

Die zahlreichen Feststellungen und Hinweise auf Optimierungspotenziale könnten den Eindruck erwecken, die Bundesverwaltung arbeite unsorgfältig und unprofessionell. Dies ist nicht der Fall. Der Bericht ist naturgemäss auf die Auflistung von Mängeln ausgerichtet. Im Rahmen ihrer Prüfungen konnte die EFK immer wieder feststellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in einem oft schwierigen Umfeld mit grossem Einsatz, hohem Berufsethos und Professionalität arbeiten.

Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Jahren 2005 und 2006, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen werden erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2007