Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
3Abschlussprüfungen
Die EFK übt gestützt auf verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen das Mandat einer Revisionsstelle von Anstalten, Fonds und angeschlossenen Organisationen aus. Diese Mandate der EFK sind im öffentlichen Interesse und ermöglichen auch Synergien mit der Finanzaufsicht, erhält sie dank dieser Prüfungen doch detaillierte Kenntnisse über Organisationen, die dem Finanzkontrollgesetz unterstehen. Das wichtigste Mandat stellt die Prüfung der Staatsrechnung dar, welche mit einem Ausgabenvolumen von über 50 Milliarden Franken und einer Bilanzsumme von 165 Milliarden Franken zu einem der wichtigsten Einzelabschlüsse der Schweiz zählt.
3.1Staatsrechnung und Fonds für Eisenbahngrossprojekte
Die Staatsrechnung 2005 wies einen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 8,3 Milliarden Franken und einen buchmässigen Verlust in der Erfolgsrechnung von 1,3 Milliarden Franken aus. Der Bilanzfehlbetrag des Bundes beziehungsweise Verlustvortrag kletterte damit auf 94,3 Milliarden Franken. Die Schulden erreichten einen Stand von 130,3 Milliarden Franken. Die Prüfung der Staatsrechnung ist auf vier Säulen aufgebaut. Die EFK prüfte schwergewichtig die Positionen der Erfolgsrechnung und der Bilanz. Zweitens wurden die Prüfergebnisse der Sonderrechnungen Fonds für Eisenbahngrossprojekte, Eidg. Technische Hochschulen und Eidg. Alkoholverwaltung analysiert und bei der Beurteilung mitberücksichtigt. Drittens prüfte die EFK in ausgewählten Bundesämtern, die aufgrund einer Risikoanalyse ausgewählt wurden, die in die Zentralbuchhaltung eingeflossenen Abschlusszahlen.
Schliesslich haben sieben interne Finanzinspektorate massgeblich bei der Abschlussrevision in ihren Ämtern mitgearbeitet.
Die Staatsrechnung für das Jahr 2005 stimmte mit den Unterlagen der Eidg. Finanzverwaltung überein. Die EFK konnte feststellen, dass die Zentralbuchhaltung zweckdienlich und ordnungsgemäss geführt wird, die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen über die Schuldenbremse entsprechen. Empfehlungen hat die EFK insbesondere zum Fonds für Eisenbahngrossprojekte und zum Tabakpräventionsfonds abgegeben.
Heute sind die Vorschüsse des Bundes an den Fonds für Eisenbahngrossprojekte im Finanzvermögen der Bundesbilanz ausgewiesen. Da es sich nicht um eine klassische Kapitalmarktanlage handelt, sondern um die Aktivierung von zukünftigen zweckgebundenen Einnahmen, hat die EFK empfohlen, die Zuordnung dieser Vorschüsse ins Finanzvermögen im Rahmen des Neuen Rechnungsmodells zu prüfen. Die Frage wird im Rahmen der Eröffnungsbilanz zu entscheiden sein. Im Zusammenhang mit dem Tabakpräventionsfonds waren im Zeitpunkt der Abschlussrevision verschiedene Einzelfragen nicht abschliessend geregelt. Namentlich stellte sich die Frage der buchhalterischen Darstellung der Zahlungsströme und der Verbuchung der Zinserträge. Die Eidg. Finanzverwaltung veranlasste daraufhin, den Ausweis dieses Fonds unter den Spezialfonds und holte die in der Verordnung vorgeschriebene Verzinsung nach.
— S. 39 —Grundlage für die Rechnung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte bilden die im November 1998 von Volk und Ständen angenommenen Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung über Bau und Finanzierung von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs. Danach umfassen die Eisenbahngrossprojekte die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), Bahn 2000, den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz sowie die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken. Zweck der Rechnung des rechtlich unselbständigen Fonds ist, die Finanzierung und die Mittel-verwendung für die Grossprojekte transparent aufzuzeigen. In ihrem Bericht an die Finanzkommissionen der eidg. Räte wies die EFK darauf hin, dass auf Grund ungenügender Wirtschaftlichkeit die Bahnen beziehungsweise die Erstellergesellschaften die ihnen gewährten Darlehen innert der vorgesehenen Fristen weder verzinsen noch zurückzahlen können.
Die EFK hat den Finanzkommissionen der eidg. Räte empfohlen, die Staatsrechnung und die Sonderrechnungen zu genehmigen. Der Bestätigungsbericht der EFK zur Staatsrechnung ist auf der Website www.efk.admin.ch abrufbar.
3.2Sozialwerke
Gemäss Artikel 9 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 2. Dezember 1996 überprüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2005 abgeschlossene Geschäftsjahr des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Über die Anlage der Geldmittel entscheidet der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat. Er trägt auch die damit verbundene Verantwortung. Die EFK konnte feststellen, dass die Kapitalanlagen im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrats des AHV-Fonds und des Verwaltungsratsausschusses erfolgten. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprachen mit einer Ausnahme dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften. Artikel 107 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung schreibt vor, dass der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Bestand einer Jahresausgabe sinken darf. Die EFK musste erneut darauf hinweisen, dass der Deckungsgrad des — S. 40 —AHV-Ausgleichsfonds per Ende 2005 nicht eingehalten werden konnte. Aus finanzpolitischer Sicht stellt sich zudem die Frage, in welchem Umfang die flüssigen Mittel des Fonds im Betrage von 20,5 Milliarden Franken die Jahresausgaben der drei Sozialwerke von insgesamt 43,7 Milliarden Franken zu decken vermögen. Ende 2005 lag diese Kennzahl unverändert bei 47 Prozent. Die finanzielle Lage des Fonds wird durch den Verlustvortrag der IV von knapp acht Milliarden Franken zusätzlich belastet. Die EFK erachtet deshalb die finanzielle Sicherung der AHV als zunehmend gefährdet.
Nach Artikel 68 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Artikel 159 der AHV-Verordnung sind die mit dem Vollzug der AHV beauftragten Eidg. Aus-
gleichskasse in Bern und Schweizerische
Ausgleichkasse in Genf jährlich mit einer Haupt- und Abschlussrevision zu prüfen. Der Umfang der Prüfungen richtet sich nach den vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgegebenen Weisungen über die Revision der AHV-Ausgleichskassen. Mit der Prüfung der Ausgleichskassen ist gemäss Verordnung die EFK beauftragt. Die Berichte gehen an das Bundesamt für Sozialversicherungen, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt.
Die Abschlussrevision der Jahresrechnung 2005 der Eidg. Ausgleichskasse diente vor allem der Überprüfung der ordnungsgemässen Verbuchung der Geschäftsfälle und der richtigen Erstellung der Jahresrechnung. Die Eidg. Ausgleichskasse verzeichnete im Jahre 2005 Beitragseinnahmen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken. Diesen stehen Leistungszahlungen im Umfang von zwei Milliarden Franken gegenüber. Der Ausgleich dieser Zahlen erfolgt über den AHV-Ausgleichsfonds. Das Rechnungswesen der Eidg. Ausgleichskasse umfasst die AHV-, IV-, EO- und ALV-Rechnung sowie die separat geführte Rechnung der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf. Die EFK konnte die ordnungsgemässe Rechnungsführung und -legung für das Jahr 2005 bestätigen.
Die Hauptrevision 2005 der Schweiz. Ausgleichskasse umfasste die Überprüfung der Organisation der Ausgleichskasse, den Vollzug der Gesetzgebung sowie die Buchführung. Die EFK konnte bestätigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und die ergänzenden Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen beachtet wurden. Allerdings musste sie feststellen, dass die neue Informatikapplikation «Cotisation» noch nicht die nötige Stabilität aufwies und bei der Datenmigration vereinzelte Datenfelder nicht vollständig übernommen worden sind. Entsprechende Massnahmen wurden in der Zwischenzeit eingeleitet.
Die Abschlussrevision 2005 der Schweiz.
Ausgleichskasse diente vor allem der Überprüfung der ordnungsgemässen Verbuchung der Geschäftsfälle und der richtigen Erstellung der Jahresrechnung. Die EFK konnte die ordnungsgemässe Rechnungsführung und Rechnungslegung für das Jahr 2005 bestätigen. Die Bilanzbestände sind nachgewiesen und gehen gleichlautend aus den Buchhaltungen hervor. Die Ausgleichskasse verzeichnete im Jahre 2005 Beitragseinnahmen aus der freiwilligen Versicherung in der Höhe von 66 Millionen Franken. In der gleichen Periode wurden Leistungszahlungen ins Ausland für die AHV von 3,9 Milliarden Franken und für die IV von 0,7 Milliarden Franken geleistet.
— S. 41 —3.3Unternehmen und Anstalten
3.3.1ETH-Bereich
Gestützt auf Artikel 35a des Bundesgesetzes über die Eidg. Technischen Hochschulen revidierte die EFK die Jahresrechnung 2005 des ETH-Bereichs sowie die Rechnungen der beiden Hochschulen, des ETH-Rates und der vier Forschungsanstalten. Die konsolidierte Jahresrechnung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK musste allerdings wie in den Vorjahren einen Hinweis zu den Risiken anbringen. In der Zwischenzeit wurden die Verordnung über das ETH-Risikomanagement und die Weisungen über die Risiko- und Versicherungspolitik ausgearbeitet. Verordnung und Weisungen sollen auf anfangs 2007 in Kraft gesetzt werden. Die EFK konnte die Rechnungen ohne Einschränkung zur Genehmigung empfehlen. Die Buchführungen und die Jahresrechnungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3.3.2Swissmedic
Als Revisionsstelle von swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, prüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung 2005. Sie analysierte auch die Berichterstattung über die Einhaltung von Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung sowie das richtige Funktionieren der Planungs-, Kontroll-, Steuerungs- und Berichtssysteme des Instituts. Die Buchführung und der Jahresrechnungsabschluss entsprachen dem Obligationenrecht und dem Heilmittelgesetz, so dass die EFK dem Institutsrat die Genehmigung der Jahresrechnung empfehlen konnte. Die EFK hat angeregt, den Leistungsauftrag und die Leistungsvereinbarung mit swissmedic als Steuerungsinstrumente zu verbessern. Verbesserungspotential besteht auch bei der Umsetzung der Marktüber-wachung. Die Bilanzsumme von swissmedic belief sich Ende 2005 auf 75 Millionen Franken. Die Erfolgsrechnung wies einen Aufwand von 64 Millionen Franken und einen Ertrag von 70 Millionen Franken auf.
3.3.3Institut für Geistiges Eigentum
Die EFK prüfte die Jahresrechnung 2005/2006 nach den Schweizer Prüfungsstandards und den International Standards on Auditing (ISA). Das Institut erstellt die Jahresrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die EFK hat dem Institutsrat empfohlen, die Jahresrechnung mit einem Gewinn von sieben Millionen Franken (Vorjahr:
10,6 Mio. Fr.) zu genehmigen. Das Eigenkapital des Instituts für Geistiges Eigentum beläuft sich nun auf 78 Millionen Franken. Die festgelegte Grenze von 75 Millionen Franken wird damit übertroffen. Der Institutsrat hat deshalb beschlossen, die Gebühren anzupassen, was Verluste zur Folge haben wird. Das Eigenkapital soll gemäss Finanzplanung mit dieser Massnahme im Geschäftsjahr 2009/10 auf 69 Millionen Franken reduziert werden.
— S. 42 —3.3.4Exportrisikogarantie
Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung konnte die EFK die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung 2005 der Exportrisikogarantie (ERG) bestätigen. Der im Geschäftsjahr 2005 erzielte Gewinn betrug rund 274,1 Millionen Franken. Die Reserven konnten auf 650 Millionen Franken aufgestockt werden. Die EFK konnte feststellen, dass die Wertberichtigungen genügend bemessen sind und die Rückstellungen dem heute erkennbaren Schadenrisiko in angemessener Weise Rechnung tragen. Zudem wurden zusätzlich ausserordentliche Rückstellungen im Umfang von 176 Millionen Franken gebildet, um den erhöhten politischen Risiken in Iran und sich abzeichnenden Schadenfälle in China Rechnung zu tragen. Die Änderung der bisher angewendeten Bewertungsregeln wurde auf Verlangen der EFK im Anhang des Geschäftsberichts 2005 der ERG unter dem Titel «Abweichung von den Bewertungsregeln bei den Rückstellungen» erläutert. Dank der ausgezeichneten Liquiditätslage konnte die ERG im Berichtsjahr Festgeldanlagen von 560 Millionen Franken tätigen. Im Hinblick auf die Umwandlung der ERG in die Schweizerische Exportrisikoversicherung auf Anfang 2007 thematisierte die EFK die Gesetzmässigkeit einer Arbeitgeberreserve und die Höhe der betriebswirtschaftlich notwendigen Eigenmittel. Nicht zuletzt auch dank der umfangreichen Umschuldungsaktionen im Zusammenhang mit dem 700-Jahre Jubiläum der Eidgenossenschaft konnten Ende 2006 Reserven von gegen einer Milliarde Franken ausgewiesen werden. Die EFK hat deshalb empfohlen, ein umfassendes Konzept über die Verwendung der betriebswirtschaftlich nicht notwendigen Mittel zu erstellen.