Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
6Stellungnahmen und Gutachten
Neben den Prüfungen gehört zu den Aufgaben der EFK auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann damit bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.
6.1Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren
Im Rahmen von Ämterkonsultationen hat die EFK im Berichtsjahr zu verschiedenen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung genommen. Die anlässlich einer Querschnittsprüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden auf Initiative der EFK in die Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes aufgenommen, insbesondere die Anliegen um den Aufbau eines Internen Kontrollsystems innerhalb der Beschaffungsstellen und die Schaffung von Koordinationsstellen für gleichgelagerte Dienstleistungsaufträge mit der Kompetenz, Rahmenverträge abzuschliessen.
Bei der Verordnung über die gewerbeorientierten Bürgschaftsgenossenschaften regte die EFK an, aus Transparenzgründen zwischen der Verlustbeteiligung und den Verwaltungskosten zu unterscheiden. Die EFK bemängelte sodann bei der Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes nebst dem Widerspruch zum Öffentlichkeitsgesetz insbesondere auch die unverhältnismässige Zunahme des Verwaltungsaufwandes durch die Schaffung einer dritten Klassifizierung und den damit verbundenen umfangreichen Bearbeitungsvorschriften.
Aufgrund verschiedener Erkenntnisse als Aufsichtsorgan hat die EFK angeregt, im Leistungsauftrag 2007-2010 von swissmedic insbesondere die Reserven zu regeln sowie die Eigenversicherung zu definieren.
6.2Mitwirkung in Fachgremien
Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit und hat einen Sitz in der «Beschaffungskommission des Bundes» sowie der «Fachgruppe Qualitätssicherung Ressourcen und Lastenausgleich» des Neuen Finanzausgleichs. Die EFK bringt ihre Erfahrungen ein, macht auf die Revisionsanforderungen aufmerksam, wirkt aber nur beratend mit, um ihre unabhängige und eigenständige Beurteilung nicht aufs Spiel zu setzen.
6.3Vermittlung von Best Practice
Aus den Fehlern der Vergangenheit lernen: Die EFK setzte sich in der Bundesverwaltung aktiv für die Umsetzung dieses geflügelten Wortes ein. Die Debatte darüber eröffnete sie unter anderem am ersten Symposium über das Wissensmanagement, das im Oktober 2006 durch die Bundesverwaltung organisiert wurde. Zudem organisierten die EFK und das Bundesamt für Bauten und Logistik im November 2006 das erste gemeinsame Seminar für Kader, die für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zuständig sind. Dabei ging es nicht nur um Korruptionsprävention, sondern auch um die Sensibilisierung der Teilnehmenden für die Schaffung eines effizienten Internen Kontrollsystems. Im Berichtsjahr veröffentlichte die — S. 47 —EFK zu den bisherigen «Audit Letters» zwei weitere Ausgaben mit den Schwerpunkten Neues Rechnungsmodell und Lehren aus der Expo.02. Diese Publikationen wollen nicht nur die Fehler der Vergangenheit aufzeigen, sondern auch und vor allem «Best Practices» vermitteln; sie sind auf der Website www.efk.admin.ch abrufbar.
Bei Kontakten mit Dienststellen wird die EFK verschiedentlich zum Thema Beschaffungswesen angesprochen. Es gibt oft Unsicherheiten in Beschaffungsfragen und verbreitet besteht das Bedürfnis, von den Erfahrungen der EFK zu profitieren. Die wesentlichen Erkenntnisse aus der durchgeführten Querschnittsprüfung zur Frage «Gewährleistet der Beschaffungsprozess den wirtschaftlichen Einsatz externer Dienstleister» wurden allen Dienststellen weitervermittelt. Im Zentrum standen das Bewusstsein um Kosten-Nutzen, die Schaffung von Wettbewerb, die Kenntnis des öffentlichen Beschaffungswesens und ein professionelles Projektmanagement. Ein immer wiederkehrendes Thema waren die Vorauszahlungen. Grundsätzlich sind Zahlungen in Dienstleistungsverträgen nur dem Leistungsfortschritt entsprechend vorzunehmen.
Führt die EFK Beschaffungsprüfungen durch, verlangt sie von den geprüften Stellen eine Unbefangenheitserklärung. Damit bestätigen die Direktoren und Direktorinnen der Ämter,
dass den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes und -verordnung bezüglich Vorteilsannahme und Nebenbeschäftigung nachgelebt wird. Auch sind die nötigen Vorkehrungen getroffen, dass Beschaffende ihre Verbindungen zu Anbietern, zu denen sie in besonderer Beziehungsnähe stehen, schriftlich darlegen. Als besondere Beziehungsnähe gelten private Geschäftsbeziehungen wie strategische Partnerschaft, Beteiligungen, Ehe, eheähnliche Gemeinschaften, Verwandtschaft, ein wirtschaftliches oder anderes Abhängigkeitsverhältnis. Die EFK erwartet, dass die Ämter von allen Personen, die in ihrem Amt Aufträge vergeben, abwickeln oder auf deren Inhalt Einfluss nehmen können, bis Ende 2006 eine solche schriftliche Erklärung verlangen.
Prüfungen und Evaluationen sollen als Lern-
prozesse für die Verwaltung dienen. Die EFK
ist bemüht, umsetzungsorientierte Empfehlungen abzugeben, um vorhandenes Verbesserungspotenzial auszuschöpfen. Die Feststellungen und Empfehlungen können Veränderungsprozesse in der Dienststelle unterstützen und einen Beitrag zum Wissensmanagement leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Berichte der EFK nicht nur von den direkt betroffenen Diensten bearbeitet werden. Die EFK hat deshalb empfohlen, diese Berichte in einem breiteren Kreis des Amtes zirkulieren zu lassen.
— S. 48 —7Die EFK und andere Aufsichtsorgane
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektorate, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisationen INTOSAI und EUROSAI verfolgen alle ein Ziel: der Qualität der Kontrollaufgabe zu dienen.
7.1Kantonale Finanzkontrollen
Die jährliche Konferenz der Finanzkontrollen widmete sich der Reform der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und des Finanzausgleichs. Sie hat im Besonderen von den Prüfergebnissen der EFK im Bereich der Aufgabenverteilung und des Finanzausgleichs Kenntnis genommen. Die Finanzkontrollen der Kantone und die EFK haben ein gemeinsames Positionspapier über die Einführung von Kosten-Leistungs-Rechnungen verabschiedet. Sie anerkannten die Zweckmässigkeit dieses Führungsinstrumentes, warnten aber vor einem undifferenzierten Einsatz und einem übertriebenem Perfektionismus. Sie befürworten, einfache und kostengünstige Systeme einzuführen. Die neue Verwaltungsführung, die neuen Rechnungsmodelle und der neue Finanzausgleich dürfen in den öffentlichen Verwaltungen nicht zu teuren Entwicklungen führen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Das Positionspapier ist abrufbar unter
www.efk.admin.ch.
7.2Finanzinspektorate
Vierzehn Bundesämter verfügen heute über ein Finanzinspektorat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes. Diesen internen Revisionsdiensten obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens. Sie sind der Amtsdirektion unterstellt, jedoch in der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben selbständig und unabhängig. Für die Amtsleitung sind sie ein wirksames und geeignetes Instrument zur Unterstützung ihrer Amtsführung und unterstützen gleichzeitig die Arbeit der EFK. Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes umschreibt die Voraussetzungen, die ein Finanzinspektorat erfüllen muss. Die EFK ihrerseits übernimmt die fachliche Aufsicht; sie muss insbesondere die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung überwachen und hat auch für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Finanzinspektorate zu sorgen. Die EFK-interne Ausbildung steht deshalb grundsätzlich auch den Finanzinspektoraten offen. Im Berichtsjahr hat die EFK ad interim die Führung des Finanzinspektorates der ETH übernommen, welches dem ETH-Rat die erforderliche Zeit verschaffte, um ein neues Team einzusetzen.
Gestützt auf Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes startete die EFK im Berichtsjahr eine Querschnittsprüfung über die Wirksamkeit der Finanzinspektorate und orientierte die Finanzdelegation der eidg. Räte in einem Zwischenbericht über erste Ergebnisse. Diese fallen unterschiedlich aus. Die Professionalität ist zum Teil wegen der fehlenden Grösse oder der zu grossen Abhängigkeit von der Amtsleitung eingeschränkt. Die EFK wird nach der Prüfung der restlichen Finanzinspektorate Ende 2007 die notwendigen Schlüsse zur Stärkung der Finanzinspektorate ziehen.
— S. 49 —7.3Ausländische Rechnungshöfe
Seit den 50er Jahren ist die EFK Mitglied der weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden: International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Die Organisation gliedert sich in Regionalgruppen. In Europa wurde im Juni 1989 die „European Organisation of Supreme Audit Institutions (EUROSAI)» gegründet und setzt sich aus 47 obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKBn) der europäischen Staaten zusammen. Die EFK ist seit der Gründung Mitglied dieser Regionalgruppe. Der Direktor der EFK ist seit 2005 Mitglied des Präsidiums der EUROSAI.
Die DEZA unterstützt auf Anregung der EFK
die International Development Initiative (IDI)
der INTOSAI. IDI will die Institutionen stärken und damit einen Beitrag zu Good Governance leisten. Sie konzentrierte sich im letzten Jahr darauf, den langfristigen Nutzen der bereits realisierten Projekte zu maximieren und die Verfügbarkeit von ausreichend Lehrkräften (Instruktorenpool) in allen Regionen sicherzustellen. Insgesamt haben im Berichtsjahr 323 Personen aus Aufsichtsbehörden von Entwicklungs- und Transitionsländern an Work-shops oder Kursen der IDI teilgenommen. Der Frauenanteil belief sich sowohl bei den Teilnehmern als auch beim Lehrpersonal auf 41 Prozent. Die IDI möchte sich zukünftig noch vermehrt auf «Capacity Building» konzentrieren.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologien in der Prüfarbeit,
setzte EUROSAI eine IT-Arbeitsgruppe unter der Leitung des niederländischen Rechnungshofes ein. Die EFK hat sich bereit erklärt, mitzumachen und ihre Erfahrungen einzubringen. Die Arbeitsgruppe lancierte im Jahr 2002 das Projekt «IT Self-Assessment». Den Aufsichtsbehörden soll ein Instrument zur Bewertung der Qualität ihrer Informatik und deren Benutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig erhofft man sich einen Erfahrungsaustausch über Methoden der Selbstevaluation und Anreize zur vermehrten Nutzung des Werkzeug CobiT der ISACA (www.isaca.ch), einem Berufsfachverband für Informatikrevisionen. Die innovative Methode wurde durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der EFK entwickelt und bereits in zahlreichen Aufsichtsbehörden mit Erfolg angewendet. Sie dürfte die Zusammenarbeit verstärken und mittelfristig aussagekräftige Vergleiche über den Informatikeinsatz in den Rechnungshöfen Europas ermöglichen. Im Berichtsjahr moderierte die EFK ein «Self-Assessment» beim Europäischen Rechnungshof in Luxemburg.
Die Länderrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof Deutschlands führen regelmässige Tagungen über aktuelle Fragestellungen der Finanzaufsicht durch. Zu diesen Tagungen werden regelmässig der Präsident des Österreichischen Rechnungshofes, das Mitglied Deutschlands beim Europäischen Rechnungshof und der Direktor der EFK eingeladen.
7.4Berufs- und Fachverbände
Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie erhält Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im — S. 50 —Bereich der Informatikprüfungen bei der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer. In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) ist sie im Vorstand vertreten. Das Engagement der EFK in diesen wichtigen Fachverbänden steht auch im Dienste der kontinuierlichen Qualitätssicherung und der Anpassung ihrer Arbeitsmethoden.
Das am 16. Dezember 2005 verabschiedete Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) schafft für sämtliche Unternehmensformen ein einfaches und ausgewogenes Konzept der Revision und sieht die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vor. Diese unabhängige Behörde soll sicherstellen, dass Revisionsdienstleistungen nur von qualifizierten Fachpersonen erbracht werden. Gesetz und Ausführungsbestimmungen werden nach dem gegenwärtigen Stand der Planung in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 in Kraft treten; auf den gleichen Zeitpunkt wird die neue Behörde ihre Tätigkeit aufnehmen. Gemäss Artikel 6 des RAG werden auch Finanzkontrollen der öffentlichen Hand als Revisionsunternehmen zugelassen, wenn sie die Anforderungen des RAG erfüllen. Hingegen ist für sie die Zulassung als staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen nicht möglich. Die EFK wird zu gegebener Zeit die notwendigen Schritte für eine Zulassung einleiten. Sie erachtet diese als unabdingbare Voraussetzung ihrer Qualitätsarbeit.
8 Die Eidgenössische Finanz-
kontrolle stellt sich vor
Im Finanzkontrollgesetz sind die institutionelle Stellung und die Aufgaben der EFK festgeschrieben. Der Bundesrat wählt den Direktor für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wahl wird von der Bundesversammlung genehmigt. Das Personal der EFK wird durch den Direktor im Rahmen des Personalrechts der allgemeinen Bundesverwaltung gewählt. Der jährliche Voranschlag der EFK wird vom Bundesrat unverändert der Bundesversammlung zugeleitet.
8.1Institutionelle Stellung und Aufgaben
Die EFK ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes das nur Verfassung und Gesetz
verpflichtete oberste Finanzaufsichtsorgan
des Bundes. Sie versteht sich neben der Justiz als Garant für das staatliche Finanzgebaren, das die Steuergelder in der Verpflichtung auf die Grundwerte der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit und der Zweckmässigkeit einzusetzen hat. Sie unterstützt einerseits den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung und andererseits das Parlament bei der Budgeterstellung und der Genehmigung der Staatsrechnung sowie in seiner Oberaufsicht über die Bundesverwaltung und Rechtspflege. Die EFK handelt unabhängig, sowohl bei der Aufstellung ihres jährlichen Prüfprogrammes, wie auch in der Gestaltung der einzelnen Prüfungen und bei der Abfassung der Berichte.
Gemäss Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die — S. 51 —EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen. Die Prüfobjekte werden nach Risikokriterien ausgewählt.
Die Aufsichtsaufgabe der EFK deckt die
ganze Palette finanzrelevanter Tätigkeiten des Bundes ab. Eine der Kernaufgaben der EFK sind die rund vierzig Pflichtprüfungen, vorweg die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes und der verschiedenen Sonderrechnungen, des AHV-Fonds, der Arbeitslosenversicherung und verschiedene Mandate bei internationalen Organisationen. Die zweite Kernaufgabe – die Finanzaufsicht – nimmt sie mittels zahlreicher Sonderprüfungen wahr, sei es im Beschaffungswesen, im Informatikbereich oder von Subventionen. Zunehmende Bedeutung erhalten Evaluationen und Querschnittsprüfungen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung am 1. Juli 2006 wurde die Funktion eines Öffentlichkeitsbeauftragten bei aber auch von Mitarbeitenden zu erhalten. Bereits heute können solche Informationen der EFK unterbreitet werden, welche sie als möglichen Hinweis für ihre laufenden Prüfungen verwendet.
Die EFK möchte deshalb den unübersichtlichen Zugang auf ihre Website www.efk.admin.ch für aussenstehende Personen einfacher gestalten und damit auch ihre Bürgernähe verbessern.
Ressourceneinsatz 2006 für die Prüfgebiete
Beschaffungs-/
Preisprüfungen: 4 %
Evaluationen/ Jahresrechnungen: Wirtschaftlichkeits-33 % prüfungen: 21 %
Finanzaufsicht:
der EFK geschaffen, welche vom Rechtsdienst 42 %
wahrgenommen wird. Sämtliche Anfragen auf Gewährung um Zugang zu amtlichen Dokumenten werden von ihm entgegengenommen und entsprechend dem definierten Öffentlichkeitsprozess bearbeitet.
Zu Diskussionen Anlass gab das Thema
«Whistleblowing». Dieser Begriff beinhaltet das Aufdecken von Missständen in Unternehmungen und Amtsstellen durch Mitarbeitende. Bereits im Jahre 2003 bezeichnete der Bundesrat die EFK als Anlaufstelle. Entgegen Pressekommentaren will die EFK kein «Whistleblowing» einrichten. Die EFK ist weder eine Ombudsstelle noch eine Strafverfolgungsbehörde. Sie hat aber ein legitimes Bedürfnis, Informationen über Missstände von Bürgern und Bürgerinnen,
8.2Personal
Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 15,8 Millionen Franken und beschäftigte rund 90 Mitarbeitende. Das Organigramm im Anhang 3 bildet eine zweidimensionale Matrixorganisation mit den sechs Mandatsbereichen und den sechs Fachbereichen. Die Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung. Die Prüfungsexperten und -expertinnen der EFK sind jeweils einem der Fachbereiche für Finanzrevisionen, Baufragen und Beschaffungsprüfungen, — S. 52 —Informatik sowie Evaluationen
zugeordnet. Diese haben die Aufgabe, das für
den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhal-
ten und auszubauen sowie die Qualität der Prü-
fungen sicherzustellen. Die EFK verfügt über
ausgewiesene Fachpersonen, deren Stärke beim
revisionstechnischen und evaluatorischen Wis-
sen sowie bei den Kenntnissen der Aufgaben,
Prozesse und Strukturen der Bundesverwal-
tung liegen. Wissen, Berufserfahrung und So-
zialkompetenz sind die Grundlagen für eine
erfolgreiche Gestaltung der Finanzaufsicht, die
sich als Garant für ein sich fortwährend optimie-
rendes Verwaltungshandeln zum Nutzen der
Bürgerinnen und Bürger versteht. Die EFK legt
deshalb grossen Wert auf die Aus- und Weiter-
bildung. Jeweils im Januar organisiert sie eine
zehntägige interne Aus- und Weiterbildung für
die Mitarbeitenden der EFK und der Finanzinspek-
torate des Bundes sowie teilweise auch der
kantonalen Finanzkontrollen. Das erworbene
Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und
Die Ausgaben und Einnahmen der EFK
gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages
einzusetzen. Die Wissensträger und -trägerinnen
müssen sich in ihrem Gebiet auf dem Laufenden
halten und ihr Wissen in der EFK weitergeben.
Wichtige Quellen für die EFK sind im Besonde-
ren das Wissen ausländischer Rechnungskon-
trollbehörden, von Fachverbänden und Treu-
handfirmen. Bei einzelnen Prüfungen zieht die
EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es,
weil das Wissen nicht vorhanden oder aus zeit-
lichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist.
Die Projektleitung und die Verantwortung liegen
in jedem Fall bei der EFK, wodurch auch der
Wissenstransfer sichergestellt wird.
8.3Finanzen
Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Be-
richtsjahr auf 15,8 Millionen Franken. Im
Einzelnen setzten sich die Ausgaben und
die Einnahmen wie folgt zusammen:
2005 2006 2006 Abweichungen Rechnung Budget Rechnung zum Budget
in Tausend Franken
in Tausend in %
Ausgaben 16 196 17 145 15 887 -1 258 - 7,3
Personalbezüge 12 336 12 632 12 366 - 266 - 2,1 Arbeitgeberbeiträge 1 816 1 861 1 745 - 116 - 6,2 Infrastruktur 106 140 97 - 43 - 30,7 Dienstleistungen Dritter 1 276 1 770 1 204 - 566 - 31,9 Übrige Sachausgaben 396 482 369 - 113 - 23,4 IT-Investitionen 266 260 106 - 154 - 59,2
Einnahmen 1 057 963 1 153 + 190 + 19,7
Honorare 1 045 950 1 132 + 182 19,1
Kostenrückerstattungen1213 21 + 8 + 61,5 — S. 53 —Die Rechnung 2006 weist gegenüber dem Budget einen Kreditrest von 1,3 Millionen Franken aus. Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben um 0,3 Millionen Franken geringer ausgefallen. Der Kreditrest ist hauptsächlich auf unbesetzte Stellen und geringere Ausgaben für Dienstleistungen Dritter zurückzuführen. Diese Ausgabengruppe enthält die Expertenhonorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen der Personalrekrutierung ins Gewicht. Die EFK beansprucht mit ihren Ressourcen etwa 0,3 Promille des Bundeshaushaltes.
Die EFK hat eine eigene Gebührenverordnung für die öffentlich-rechtlich begründeten Revisionsstellenmandate. Sie verrechnet ihren Zeitaufwand für Abschlussprüfungen nach den Ansätzen der Eidg. Finanzverwaltung, welche sich an den Arbeitsplatzkosten der Gehaltsklassen orientieren. Prüfungen der Finanzaufsicht hingegen werden nicht in Rechnung gestellt, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
8.4Risiken
Als potentielle eigene Risiken hat die EFK vorsätzliche Falschaussagen, fachliche Fehler,
Verlust der Unabhängigkeit, Verlust oder Verbreitung vertraulicher Informationen und mangelhafte Ausübung des gesetzlichen Auftrages identifiziert. In ihrer Überprüfung der Risiken kam die EFK zum Schluss, dass gegenwärtig sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch der finanzielle Schaden dieser Risiken gering sind.