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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2007

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006

‹Kapitel 5 von 8S. 42–45›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2006, in: Jahresberichte (PUE) 2007, S. 42–45
— S. 42 —

4Internationale Organisationen

Gemäss Artikel 6 des Finanzkontrollgesetzes nimmt die EFK auch Kontrollstellenmandate bei internationalen Organisationen wahr. So prüft sie die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Die EFK ist aus diesem Grunde Mitglied des Panels der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe der Philippinen (Vorsitz), von Kanada, Frankreich, Indien, Südafrika, Deutschland und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind.

Das Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Seit seiner Gründung hat das Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Prüfergebnisse werden an den Plenarversammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert. Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die «Unité de doctrine» für die Aufsicht des UNO-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen — S. 43 —sich zudem für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen.

Die Prüfergebnisse werden den zuständigen Gremien der jeweiligen Organisation unterbreitet. Die EFK konnte auch im Berichtsjahr den Delegierten der Mitgliedstaaten die Abnahme der Jahresrechnungen empfehlen. Sie führte zudem verschiedene Sonderprüfungen im Bau- und Informatikbereich durch.

Die EFK hat im Berichtsjahr 2006 zudem die folgenden Kontrollstellenmandate für die Schweiz wahrgenommen:

■ Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern; der Bundesrat hat dieses Mandat dem stellvertretenden Direktor der EFK übertragen.

■ Agence intergouvernementale de la Francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständigen Vertretungen und dem Institut de l’énergie et de l’environnement de la Francophonie in Québec.

■ Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) in Genf und Brüssel; die EFK stellt ein Mitglied der Aufsichtskommisssion.

■ Internationalen Organisation der obersten

Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI);

die EFK prüft zusammen mit Paraguay die Jahresrechnungen am Sitz des Generalsekretariates in Wien.

■ Entwicklungsbank des Europarates (CEB)

in Paris; die EFK stellt ein Mitglied der Aufsichtskommisssion.

5Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK

Jede Empfehlung der EFK wird elektronisch erfasst, und deren Umsetzung wird im Rahmen eines strengen Controllings überwacht. Im Rahmen von Folgeprüfungen verschafft sich dann die EFK Gewissheit, ob die Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Im Jahresbericht 2005 wurde auf Empfehlungen hingewiesen, die bereits mit entsprechenden Massnahmen umgesetzt worden sind oder noch pendent waren. Im Folgenden wird über den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen informiert.

Arbeitgeberkontrollen: Das Bundesamt für Sozialversicherung hat einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, welcher aufbauend auf den Ergebnissen und Empfehlungen des EFK-Evaluationsberichtes konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der künftigen AHV-Arbeitgeberkontrollen liefern soll. Die Expertise liegt seit Ende 2006 vor. Die Ergebnisse werden nun analysiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird neue Weisung erarbeiten und per 1. Januar 2008 in Kraft setzen.

Bundesamt für Migration: Die Empfehlung

über die regelmässige Zustellung von Kontoauszügen an die Kontoinhaber im Bereich der Sicherheitsleistungen wurde per Februar 2006 umgesetzt. Der Entwurf der Asylverordnung 2 liegt vor.

Nationale Alarmzentrale: Der Bundesrat hat den Stab des Sicherheitsausschusses des Bundesrats geschaffen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz will Verordnungen der nationalen Alarmzentrale revidieren; die Entwürfe sollten anfangs 2007 vorliegen. Die Neuausrichtung — S. 44 —der Nationalen Alarmzentrale wurde im Rahmen der nationalen Bevölkerungsschutz-Konferenz am 16. November 2006 mit den Stabschefs der Kantonalen Führungsorgane und den Vertretern der Partnerorganisationen eingehend diskutiert. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Nationale Alarmzentrale inskünftig ein breiteres Aufgabenspektrum als heute abdecken soll.

Gebührentarife des VBS: Der Bundesrat hat die neue Gebührenverordnung im 4. Quartal 2006 verabschiedet.

Euro 2008: Gemäss dem Bundesamt für Sport ist die Nutzung des Stade de Genève (vormals Stade de la Praille) auch in Zukunft gemäss Nutzungsvereinbarung gewährleistet.

Im Finanz- und Personalwesen des BBL

überprüfte die EFK die Umsetzung der im Jahr 2004 formulierten Empfehlungen zum Prozess und Internen Kontrollsystem, zur Bereinigung der Bestandesrechnung und den Zugriffsrechten auf die SAP-Module sowie den IT-Anpassungen. Das BBL hat seit der Revision 2004 die Differenzen in den Bestandeskonten bereinigt und die Prozessdokumentation im Bereich Bau abgeschlossen. Das BBL hat ein amtsweites vorbildliches Internes Kontrollsystem aufgebaut, welches auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden konnte.

Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe: Gemäss EFK sollte unter anderem eine Konzentration der Referenzlabors für alle hochansteckenden Krankheiten der Human- und Veterinärmedizin am Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe geprüft werden. Nach einer vertieften Analyse hat das Parlament im November 2006 das Budget des Sicherheitslabor in Spiez angenommen. Die Qualität der Informationen der Immobilienbotschaft VBS über das Projekt wurde nach der Intervention der EFK stark verbessert. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass alle am Projekt «Sicherheitslabor in Spiez» beteiligten Ämter von drei verschiedenen Departementen beim Entscheidfindungsprozess über die Standortwahl aktiv mitwirken konnten. Die Referenzlabors für hochansteckende Krankheiten (Human-, Veterinär- und Militärbereich) wurden zudem verpflichtet, künftig vermehrt zusammenzuarbeiten.

Bundesamt für Landwirtschaft: Im Schreiben

der Eidg. Finanzverwaltung an das Bundesamt für Landwirtschaft vom 3. Oktober 2005 wird auf die Bewertung der Restforderungen von 350 Millionen Franken gegenüber den Kantonen eingegangen. Ende 1990 beliefen sich die seit 1962 gewährten landwirtschaftlichen Investitionskredite auf 1,4 Milliarden Franken. Diese Kredite werden in jährlichen Tranchen von 70 Millionen Franken bis ins Jahr 2012 sukzessive abgeschrieben. Mit dem Neuen Rechnungsmodell soll der verbleibende Saldo von rund 400 Millionen Franken einmalig und vollständig abgeschrieben werden.

Bundesamt für Privatversicherung: Das

Eidg. Finanzdepartement hat mit organisatorischen Massnahmen und einer konsequenteren Priorisierung Lösungen auch im Hinblick auf die zu schaffende Finanzmarktaufsichtsbehörde gefunden.

Die EFK prüfte beim ASTRA die Aufsichts- tätigkeit durch das interne Revisorat und die Kantone beim Bau und Unterhalt der Nationalstrassen. Sie konnte feststellen, dass die Empfehlungen der letzten Prüfung zum — S. 45 —grossen Teil umgesetzt worden sind. So konnten Fortschritte bei der Berichterstattung der kantonalen Finanzkontrollen festgestellt werden. Wegen der beschränkten Ressourcen des internen Revisorats hat sich die EFK einverstanden erklärt, dass die Risikoanalyse nur für diejenigen acht Kantone weitergeführt wird, in denen nach Einführung des neuen Finanzausgleichs noch nach altem Recht gebaut wird.

Transferzahlungen des BAKOM: Die bisherige

Spezialfinanzierung der Verwaltungskosten für die Frequenzverwaltung und -überwachung sowie für die Sendernetzplanung über die Radio- und Fernsehempfangsgebühren entfällt. Sämtliche funktechnischen Belange von Radio- und Fernsehveranstaltern werden neu im Fernmeldegesetz geregelt. Die Leistungen des BAKOM werden nun durch Verwaltungsgebühren gedeckt, die direkt bei den Radio- und Fernsehveranstaltern erhoben werden.

Hängige Leistungsvereinbarungen mit dem

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT): Die Vereinbarungen für Informatikleistungen sind seit 2003 in Verhandlung. Die Eidg. Steuerverwaltung hat auch die noch hängigen Informatiksicherheits- und Datenschutzkonzepte bis Ende März 2007 zu erarbeiten.

MeteoSchweiz: Der Betrag von rund sieben Millionen Franken wurde Ende 2005 als Ordnungskonto bei der Finanzverwaltung ausgewiesen. Die über dieses Konto bezahlten Rechnungen der EUMETSAT erscheinen somit noch nicht in der Buchhaltung der MeteoSchweiz. Für das Jahr 2007 wird das Konto EUMETSAT offiziell in die Bestandesbuchhaltung der Meteo Schweiz integriert. Somit wird es keine Zahlungen ausserhalb der Buchhaltung MeteoSchweiz mehr geben.

Katastrophenvorsorge Bund: Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation hat die redundanten Systeme an die Fellerstrasse gezügelt und innerhalb des Gebäude Titanic auf verschiedene Geschosse und Räume verteilt. Dagegen ist die organisatorische Struktur für die Katastrophenvorsorge nach wie vor nicht vorhanden.

ALV-Ausgleichsfonds: Der Bundesrat hat am 22. November 2006 den Expertenbericht zur Kenntnis genommen, welcher Sanierungsmassnahmen mit Mehreinnahmen und Einsparungen vorschlägt. Das Eidg.Volkswirtschaftsdepartement wird dem Bundesrat im Frühjahr 2007 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2007