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2Weitere Finanzaufsichtsprüfungen

Die nachstehenden Erläuterungen gliedern sich nach Aufgabenbereichen und Einahmen des Bundes. Sie sind nicht vollständig, sondern beschränken sich auf einige erwähnenswerte Prüfergebnisse. Eine umfassende Liste der durchgeführten Prüfungen findet sich im Anhang 1.

2.1Soziale Wohlfahrt

Die EFK führte bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV eine Evaluation durch. Die Ergänzungsleistungen wurden 1966 eingeführt und waren als Übergangsleistungen gedacht, bis die Renten eine existenzsichernde Höhe erreichen. In der Zwischenzeit haben sich die Ergänzungsleistungen jedoch zu einem unverzichtbaren Bestandteil der 1. Säule der Vorsorge gegen Alter, Hinterlassenschaft und Invalidität entwickelt. Im Gegensatz zur AHV handelt es sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen. Der Anspruch muss von den Berechtigten geltend gemacht werden. Der Mangel an Information wird oft als Hindernis für eine einheitliche Umsetzung der Ergänzungsleistungen und für die Gleichbehandlung angesehen. Der Vollzug liegt bei den Kantonen, das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Aufsicht über die Durchführung. Ende 2005 erhielten rund 244’500 Personen oder 15,2 Prozent der Rentner Ergänzungsleistungen im Gesamtbetrage von knapp drei Milliarden Franken, was einen durchschnittlichen Jahresbetrag von 12’000 Franken ausmacht. Der Bundesanteil belief sich auf 22,6 Prozent. Mit dem neuen Finanzausgleich wird sich dieser Anteil auf 30 Prozent erhöhen.

Mit der Evaluation wollte die EFK die Umsetzung des gesetzlichen Informationsauftrages durch die Vollzugsorgane prüfen. Weiter wurde die Anwendung der Regelung des anrechenbaren Vermögens bei der Gesuchsprüfung durch die einzelnen Kantone analysiert. Schliesslich wurde untersucht, warum die kantonalen und kommunalen Ergänzungsleistungsquoten so unterschiedlich sind. Der Bericht der EFK diente gleichzeitig der Beantwortung von zwei Postulaten des Nationalrates.

Die Evaluation hat ergeben, dass der gesetzliche Informationsauftrag umfassend wahrgenommen wird und die potenziellen Bezüger von Ergänzungsleistungen gut informiert sind. Die Vollzugsorgane, die an der Umfrage teilgenommenen haben, schätzten die Nichtbezugsquote auf durchschnittlich sechs Prozent ein. Die EFK konnte feststellen, dass die Gesuche durch die Vollzugsstellen sorgfältig geprüft werden, obwohl nicht deklarierte Einkommens- und Vermögenswerte schwer überprüfbar sind. Bei der periodischen Überprüfung der Gesuche verursachen der Pflegebedarf, ausländische Liegenschaften und Rentenansprüche sowie Erbschaften die grössten Schwierigkeiten. Beim Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und der gegenseitigen Datenverfügbarkeit ortete die EFK Verbesserungsmöglichkeiten. Der Missbrauch ist vernachlässigbar.

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Informationen über abgelehnte Gesuche stehen leider nicht zur Verfügung. Es kann deshalb auch nicht festgestellt werden, welche Gründe in welchem Ausmass zur Ablehnung führen. Die Analyse hat zudem gezeigt, dass die Informationspolitik der Durchführungsorgane, die Bestimmungen zum anrechenbaren Vermögen und der Finanzierungsschlüssel einen eher geringen Einfluss auf die Bezugsquote haben. Andere Faktoren wie beispielsweise der Anteil ausländischer oder erwerbstätiger Rentner,

Wohneigentumsquote sowie das Steuer- und Einkommensniveau in den Kantonen und Gemeinden spielen eine grössere Rolle.

Die EFK hat dem Bundesamt für Sozialversicherungen unter anderem empfohlen, den Vermögensverzehr bei Rentnern in Heimen für alle Kantone einheitlich festzulegen, die Statistiken zu ergänzen, Einzelfallprüfungen bei den Durchführungsstellen wieder einzuführen und den automatischen Datenzugang der Vollzugsorgane sicherzustellen. In der Zwischenzeit hat der Ständerat das revidierte Gesetz über die Ergänzungsleistungen verabschiedet. Die Kantone sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, den Vermögensverzehr unterschiedlich festzulegen.

Der Bericht ist auf der Website

www.efk.admin.ch einsehbar.

Die Militärversicherung wurde termingerecht und reibungslos an die SUVA übertragen. Entgegen den Erläuterungen in der bundesrätlichen Botschaft zur Gesetzesvorlage sind bereits vor dem Übergabestichtag 17 Mitarbeitende mit Sozialplan und Kosten von 3,8 Millionen Franken pensioniert worden, was sich auf die Personalkosten auswirkte. Für die vorgezogenen Pensionierungen vereinbarte das Generalsekretariat des EDI mit der SUVA eine Zahlung von 1,3 Millionen Franken. Die EFK ist der Meinung, dass auch die verbleibenden Deckungskapitalkosten von 2,5 Millionen Franken der SUVA anzulasten sind. Das Generalsekretariat schliesst sich im Grundsatz den Feststellungen der EFK an, ist aber der Auffassung, dass eine definitive Beurteilung über die Kosten des Transfers erst Ende 2008 möglich ist. Die EFK wird zu gegebener Zeit die Berechtigung der Transferkosten prüfen. Sie verschaffte sich zudem einen Überblick über die Rechnungsführung der SUVA für den Bereich Militärversicherung. Im Vordergrund der Prüfung standen die organisatorischen Massnahmen und Prozesse sowie die Präsentation der Betriebsrechnung. Die EFK kam zum Schluss, dass mit den getroffenen Massnahmen der SUVA die Kostentransparenz und eine umfassende Rechnungsstellung gegenüber dem Bund gewährleistet sind.

Gemäss Artikel 68 Absatz 2 des AHV-Gesetzes sind die Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Gestützt auf Artikel 10 der Verordnung kontrollierte die Revisionsstelle der Ausgleichskassen Zürich im Auftrag der EFK auch im Berichtsjahr verschiedene Bundesämter. Die Kontrollen ergaben gute Ergebnisse. Allerdings sind auf den vom Arbeitgeber finanzierten Überbrückungsrenten für vorzeitige Pensionierungen keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben und abgerechnet worden. Es mussten aufgrund der Prüfungen Nachforderungen im Betrage von 9,1 Millionen Franken gestellt werden. Das Eidg. Personalamt hat den Dienststellen der Bundesverwaltung empfohlen, der Eidg. Ausgleichskasse die gewünschten Daten wohl zu liefern, hingegen allfällige Rechnungen für solche Leistungen nicht zu bezahlen und gleichzeitig Einsprache gegen die Verfügungen zu erheben. Im Einvernehmen mit dem Eidg. Personalamt und dem Verwaltungsgericht — S. 22 —des Kantons Bern wurde ein Pilotprozess durchgeführt. Das Verfahren ist zurzeit vor dem Eidg. Versicherungsgericht hängig.

2.2Verkehr

Beim Bundesamt für Verkehr prüfte die EFK

die Darlehensbewirtschaftung, die Führung

der Informatik und die Empfehlungsumsetzung beim Projekt «Meldewesen». Der Prozess «Darlehensbewirtschaftung» ist ein Kernprozess im Bundesamt für Verkehr, mit dem 7,8 Milliarden Franken Darlehen bewirtschaftet werden. Die EFK prüfte bei diesem Prozess sowohl das organisatorische Umfeld mit den Weisungen und Dokumentationen als auch die technische Umsetzung. Sie beurteilte die einzelnen Arbeitsschritte als zweckmässig. Handlungsbedarf besteht indessen bei der Prozessbeschreibung und der Stärkung des Internen Kontrollsystems. Das sistierte Projekt «Meldewesen» wurde anfangs 2005 neu beurteilt. Bis das heutige Meldewesen durch eine neue Lösung im Jahr 2008 abgelöst werden kann, wird die Verkehrsstatistik weitergeführt.

Zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Graubünden prüfte die EFK beim Tiefbauamt des Kantons Graubünden die National-

strassenbeiträge für die Erneuerung des

San Bernardino-Tunnels. Die Prüfung bezog sich auf die Projektorganisation, das Kostenmanagement und das Interne Kontrollsystem und ergab insgesamt gute Ergebnisse. Die Differenz zwischen den im Jahre 1998 veranschlagten Gesamtkosten von 158 Millionen Franken und den im Jahre 2006 prognostizierten Endkosten von 235 Millionen Franken ist auf Teuerung, Projektoptimierung und verschärfte Sicherheitsvorschriften zurückzuführen.

Die EFK befasste sich auch in diesem Jahr mit

der Abrechnung des Darlehens an Swissair.

Im Rahmen des Darlehensvertrags vom 5. Oktober 2001 und des Ergänzungsvertrags vom 24. Oktober 2001 wurden an Swissair bis zum 30. März 2002 rund 1,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Die sich in Liquidation befindende Swissair ist verpflichtet, das beanspruchte Bundesdarlehen abzurechnen. Ende April 2004 lag der EFK eine erste provisorische, jedoch ungenügende Abrechnung des Liquidators vor, welche auf einem reinen Statusvergleich basierte. Auf Verlangen der EFK überarbeitete der Liquidator die Abrechnung auf dem Grundsatz des Belegprinzips. Das Resultat wurde der EFK im Dezember 2004 unterbreitet. Nach Prüfung dieses Abrechnungsentwurfs, Besprechungen mit dem Team des Liquidators und teilweisen Bereinigungen erstellte die EFK im Juli 2005 einen Bericht zu Handen des Liquidators und hielt darin die beanstandeten Punkte fest. In der Folge verlangte die EFK vom Liquidator die Einreichung einer vom Gläubigerausschuss verabschiedeten Abrechnung. Diese ist noch ausstehend. Gemäss Planung des Liquidators soll die Abrechnung im Verlauf des ersten Quartals — S. 23 —2007 dem Gläubigerausschuss vorgelegt werden. Die EFK geht davon aus, dass die Prüfung der Darlehensabrechnung aufwändig sein und viel Zeit in Anspruch nehmen wird. In Anbetracht der Wichtigkeit des Geschäfts und der involvierten Summen wird die EFK die erforderlichen Ressourcen einsetzen. Der Bund ist im Gläubigerausschuss der Swissair mit dem stellvertretenden Direktor der EFK vertreten.

2.3Landesverteidigung

Die EFK prüfte im zweiten Halbjahr 2005 die Ordnungsmässigkeit der Lagerhaltung und Lagerbewirtschaftung, die Datenintegrität sowie das Controlling im Bereich Materialwirtschaft der Logistikbasis der Armee. Um die Integrität der Bestandesdaten zu analysieren, wurden Stichproben bei ausgewählten Materialbeständen an den Logistikstandorten Armeemotorpark Romont und Zeughaus Bern vorgenommen. Aufgrund der festgestellten Differenzen musste die EFK die Genauigkeit der Bestandesführung als unbefriedigend bezeichnen.

Obwohl davon ausgegangen werden kann,

dass es sich nicht um Materialverluste handelt, sondern das Material im System lediglich an einem «falschen» Lagerort ausgewiesen wird, muss mit negativen Folgen für die zeitgerechte Auftragserfüllung und ortsgenaue Zustellung der bestellten Güter gerechnet werden. Zudem haben falsche oder ungenaue Bestandesdaten negative Auswirkungen auf andere Führungssysteme der Armee.

Im Rahmen der Prüfung ging die EFK auch der Vermutung nach, dass zu liquidierendes Material lediglich buchmässig «liquidiert» wird, jedoch physisch noch vorhanden ist. Im Geschäftsfeld «Systeme und Material» der Logistikbasis der Armee hat die EFK keine Hinweise gefunden. Sie stellte jedoch fest, dass Flugzeuge des Typs «HAWK», die nicht mehr in den Beständen der Luftwaffe geführt werden, physisch noch vorhanden sind.

Weitere Problemkreise bilden die Aufgabenteilung zwischen der Gruppe Verteidigung und der armasuisse, die Lagerung von historischem Material sowie der Geschenkfundus. Das im «Liquidationswerk» verbuchte Material befindet sich nach wie vor an den verschiedenen Standorten der Logistikbasis der Armee. Solange die armasuisse das Material nicht abruft, wird entsprechender Lagerraum beansprucht, was sich für den Betrieb respektive die Schliessung eines Standortes belastend auswirken kann.

Die Armee lagert umfangreiches Material, welches einen «historischen» Wert aufweist. Nachdem Bundesrat und Parlament eine finanzielle Beteiligung an einem Armeemuseum abgelehnt haben, fehlt die rechtliche Basis für die Aufbewahrung dieses Materials. Schliesslich betreut das Zeughaus Bern einen Geschenkfundus mit rund 200 verschiedenen Artikeln, die nicht in der Buchhaltung geführt werden, da das Material als «liquidiert» gilt. Die EFK hat empfohlen, das Sortiment zu straffen und die Geschenkartikel im Materialbewirtschaftungssystem — S. 24 —SAP zu führen. Die Kosten für die vielfach notwendige Aufarbeitung und Bereitstellung der Geschenke müssen den Bestellern fakturiert werden. Für die Verwendung von überzähligem Armeematerial (Humanitäre Hilfe,

Geschenkfundus, historisches Material) sind Grundlagen der Haushaltführung zu schaffen, welche dem Finanzhaushaltgesetz entsprechen. Der Chef der Armee anerkannte die im Bericht der EFK gemachten Feststellungen und erteilte die notwendigen Aufträge, um die Empfehlungen umzusetzen.

Die EFK prüfte stichprobenweise die Geschäftsprozesse für die Liquidation des Armeematerials. Die verschiedenen Reorganisationsprojekte zur Schwergewichtsverlagerung und Redimensionierung der Armee haben dazu geführt, dass die Verordnung und die massgebenden Weisungen nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen entsprechen und deshalb revidiert werden. Die neuen Regelungen sollten auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Ausserdienststellungsprozess wird im Wesentlichen vom Planungsstab der Armee, der Logistikbasis der Armee sowie der armasuisse als Verbindungsglied gegenüber Dritten, vor allem dem Rüstungsunternehmen RUAG, wahrgenommen. Standortschliessungen und Einzelliquidationen werden innerhalb der Logistikbasis der Armee durchgeführt.

Der von der EFK analysierte Prozess bei der Logistikbasis der Armee umfasst über 80 Prozent des Abbauvolumens. Für die weiteren Ausserdienststellungen wie beispielsweise Flugplätze, Festungen und Fahrzeuge hat die EFK vorgeschlagen, die Prozesse zu harmonisieren und die Ausserdienststellungsaktivitäten bei einer einzigen Stelle zusammenzulegen. Bei der Ausserdienststellung von Armeematerial sind die wichtigsten Risiken die Nichtbeachtung von Vorschriften über den Export von Kriegsmaterial sowie die fachgerechte Entsorgung von Gefahrengut wie radioaktivem Material. Die im Prozess eingebauten Kontrollmechanismen minimieren diese Risiken. Bei der Wahrnehmung des Strahlenschutzes ist allerdings ein Personalengpass zu erkennen, der die gewünschte hohe Abbaukadenz beeinträchtigen könnte. Die Berichterstattung über die Abbau- und Liquidationsaktivitäten ist umfassend, weist aber Lücken auf. Bei der Bestandesführung sind nach wie vor Schwachstellen festzustellen. In Abweichung des Bruttoprinzips werden die Ausgaben mit den Einnahmen von Liquidationen verrechnet. Die EFK hat diese Prüfung zum Anlass genommen, um mit der Eidg. Finanzverwaltung die Ausnahmen vom Bruttoprinzip grundsätzlich anzugehen und im Rahmen des Neuen Rechnungsmodells zu regeln.

Die EFK prüfte beim Schadenzentrum des VBS die Finanzen und das Rechnungswesen. Sie konnte feststellen, dass die Schadenfälle vorschriftsgemäss und fristgerecht bearbeitet werden. Das Schadenzentrum ist organisatorisch dem Generalsekretariat unterstellt und seit Januar 2004 operativ. Es führt und koordiniert die Schadenerledigung im VBS und berät andere Stellen in Haftungsfragen. Weiter entscheidet es erstinstanzlich über Haftungsfälle und unterrichtet in Kaderschulen der Armee über das Schadenwesen und die Prävention von Schäden. Ein weites Netz von Fachleuten aus der Forst- und Landwirtschaft sowie dem Hoch- und Tiefbau behandelt nebenamtlich Meldungen über Land- und Sachschaden. Für die Begutachtung von Schäden an Fahrzeugen stehen 24 Fahrzeugexperten der Armeemotorparks zur Verfügung. 6’084 Schadenereignisse betreffend Bundesfahrzeugen, Land- und Sachschaden sowie Personenschaden hat das Schadenzentrum — S. 25 —im Jahre 2004 bearbeitet und dafür 10,1 Millionen Franken ausbezahlt.

Nicht alle Schadenereignisse im VBS werden durch das Schadenzentrum behandelt, namentlich die Beschädigungen an militärischen Bauten und Einrichtungen der Armee und an gemieteten Armeetieren sowie Altlasten mit Bodeneintrag. Die EFK hat empfohlen, die Behandlung aller Schadenereignisse durch das Schadenzentrum zu prüfen und die Schnittstellen für die Schadensbehandlung zwischen dem Schadenzentrum VBS und der Eidg. Finanzverwaltung zu klären. Die bestehende Organisation für die Abwicklung der Zahlungen mit mehreren verschiedenen Zahlstellen ist zudem kompliziert und erschwert eine effiziente Kontrolle durch das Schadenzentrum.

Die von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagene Evaluation soll für eine längere Periode untersuchen, wie

nachhaltig die Kompensationsgeschäfte im

Rüstungsbereich sind und wie die Schweizer Industrie davon profitiert. Die Konferenz der Präsidien der Aufsichtskommissionen beauftrage die EFK mit dieser Evaluation. Aus der Analyse sollte abgeleitet werden können, welche Arten von Kompensationsgeschäften die sinnvollsten sind. Diese Fragen werden aufgrund der Resultate aus fünf methodischen Modulen beantwortet. Die Arbeiten laufen gemäss der in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Planung und sollen im 2. Halbjahr 2007 abgeschlossen werden.

2.4Bildung und Forschung

Die Schweizer Häuser für den wissenschaftlichen und technologischen Austausch unterstützen die Hochschulen, den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die Kommission für Technologie und Innovation sowie alle Unternehmen, die am Aufbau von Partnerschaften und nachhaltigem Austausch interessiert sind. Mit ihrer Hilfe soll die Präsenz der schweizerischen Wissenschaft und des schweizerischen Know-how strukturiert und gestärkt sowie die Vernetzung von Partnerinstitutionen und Forschenden koordiniert werden. Das heutige Netzwerk besteht aus den Schweizer Häusern in San Francisco, Boston und Singapur. Die bei den Schweizer Häusern von San Francisco und Boston durchgeführten Prüfungen ergaben ein gemischtes Bild. Die Buchhaltungen beider Niederlassungen entsprechen nicht den Anforderungen einer ordnungsgemässen Buchführung. So fehlten Inventare, und die Repräsentationskosten wurden nicht immer nach den EDA-Weisungen abgerechnet. Bei den finanziellen Mitteln war nicht durchwegs klar zu erkennen, ob es sich um Betriebskapital des Bundes oder um Drittmittel — S. 26 —handelt. Im Laufe der Revisionen musste zudem im Sinne von Sofortmassnahmen das Interne Kontrollsystem verbessert werden. Die Feststellungen der EFK veranlassten das Eidg. Departement des Innern, gewisse Betriebsprozesse in den Schweizer Häusern für den wissenschaftlichen und technologischen Austausch zu überdenken und eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der administrativen Abläufe und der Finanzaufsicht zu ergreifen.

Die EFK führte beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) drei Prüfungen durch: Die Zusicherung und Abrechnung von Bau- und Investitionsbeiträgen an Berufs- und Fachhochschulen, das Projekt «Finanzielle Aufsicht und Prüfung im Berufsbildungsbereich» sowie den Leistungsbereich Innovationsförderung.

Die Prüfung der Bearbeitung von Bundesbeiträgen des BBT ergab, dass sowohl von der personellen Besetzung als auch von den Abläufen her die Zusicherung und Abrechnung von Bau- und Investitionsbeiträgen in den Bereichen Berufs- und Fachhochschulen gut abgewickelt werden können. Die Prozesse sind schriftlich festgehalten. Die zuständigen Organe verfügen über Pflichtenhefte und Arbeitshilfen. Bei der Prüfung von 28 Zusicherungs- und Abrechnungsverfügungen für insgesamt rund 62 Millionen Franken stellte die EFK bei 16 Dossiers Mängel fest, die durch das BBT vor Erlass korrigiert werden mussten. Die EFK war der Meinung, dass die festgestellten Umgereimtheiten und Mängel durch eine entsprechende interne Kontrolle beim BBT hätten vermieden werden können. Das BBT zeigte sich befremdet darüber, dass ihm in der Mehrzahl Mängel «angelastet» werden, die auf Gutachten des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) zurückzuführen sind. Die EFK machte deutlich, dass das BBT für die von ihm erlassenen Verfügungen die Gesamtverantwortung trägt und hat empfohlen, die Qualitätskontrollen zu intensivieren und beim BBL entsprechend zu intervenieren. Als unklar beurteilte die EFK die Haltung des BBT bei den Bewilligungen zum vorzeitigen Investitionsbeginn. Obwohl in den Unterlagen bei 13 von 28 der geprüften Geschäfte bestätigt wird, dass mit dem Bau im Zeitpunkt der Zusicherung bereits begonnen war, werden laut BBT Bewilligungen zum vorzeitigen Baubeginn nur in wenigen Fällen erteilt. Die EFK hat deshalb empfohlen, bei vorzeitigem Baubeginn den einschlägigen Artikel 26 des Subventionsgesetzes strikte anzuwenden. Diese Bestimmung regelt den Baubeginn und die Bewilligung. Im Berufsbildungsesetz, welches seit 1. Januar 2004 in Kraft ist, wurde das aufwandorientierte Finanzierungssystem durch leistungsorientierte Pauschalbeiträge ersetzt.

Im Dezember 2005 hat die EFK vom BBT einen Konzeptentwurf zum Projekt «Finanzielle Aufsicht und Prüfung im Berufsbildungsbereich» zur Stellungnahme erhalten. Sie organisierte daraufhin im Februar 2006 ein Treffen mit Vertretern und Vertreterinnen des BBT und von kantonalen Finanzkontrollen mit dem Ziel, eine möglichst breit abgestützte Meinung zu diesem Aufsichtskonzept zu bilden. Der Entwurf fokussierte stark auf die Führung von Kostenrechnungen und die Einbindung der kantonalen Finanzkontrollen. Der Systemwechsel im Finanzierungssystem führt dazu, dass den Kantonen ein grösserer Freiraum in der Verwendung der Mittel zugestanden wird. Die EFK erachtete es daher als wichtig, dass das BBT beim Aufbau des Aufsichtssystems diesem Umstand Rechnung trägt. Von einer komplexen Kosten-Leistungs-Rechnung ist abzusehen. Die Bestätigung bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der Erhebungsinstrumente sollte nach Ansicht der — S. 27 —EFK von der kantonalen Vollzugsbehörde selbst abgegeben werden und nicht von «einem vom Kanton zu bezeichnenden Kontrollorgan». Die an der Besprechung mit dem BBT anwesenden Vertreter der kantonalen Finanzkontrollen haben ihre Bereitschaft zur Unterstützung in der Aufbauphase des Systems signalisiert, sich aber klar gegen eine systematische Einbindung in den finanziellen Aufsichtprozess ausgesprochen. Sie möchten nicht durch Auflagen des BBT in ihrer Planungsautonomie eingeschränkt werden.

Die EFK prüfte den Leistungsbereich Innovationsförderung. Schwergewichtig wurden die Mandatsverträge der Kommission für Technologie und Innovation der Jahre 2001 bis 2005, das Programm «Venturelab», die Prozesse und das Interne Kontrollsystem analysiert. Die EFK konnte attestieren, dass die Mandatsverträge korrekt und ordnungsgemäss verwaltet werden. Die Frage, ob die Aufträge auch im öffentlichen Interesse sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen, konnte von der EFK nicht abschliessend beantwortet werden. Eine umfassende Beurteilung der Expertenaufträge könnte nur durch eine Evaluation erfolgen. Die EFK hat in ihrem Bericht unter anderen empfohlen, die Besonderheiten im Vergabeverfahren mit dem Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund abzusprechen, das Controlling im Vertragswesen auszubauen und die zukünftigen Kontrolltätigkeiten sowie die Grundsätze der Unabhängigkeit, Transparenz, Offenlegungspflicht, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Dokumentenlenkungssystem «Optimiso» zu definieren sowie die Weisung über die Spesenentschädigungen zu ergänzen.

2.5Landwirtschaft

Die EFK prüfte die Direktzahlungen an den Kanton Tessin in Zusammenarbeit mit der kantonalen Finanzkontrolle. Die gemeinsamen Feststellungen mündeten in Empfehlungen, die dem Bundesamt und der landwirtschaftlichen Abteilung des Kantons Tessin unterbreitet wurden. Die Prüfer stellten fest, dass die Direktzahlungen ordnungsgemäss abgewickelt werden und die Bundesbeiträge an den Kanton Tessin rechtmässig ausbezahlt wurden. Die durch das Bundesamt im Kanton Tessin durchgeführten Prüfungen und die Kontrollen der kantonalen Abteilung entsprechen den Anforderungen und sind zweckmässig. Allerdings musste die Koordination zwischen den Institutionen innerhalb des Kantons Tessin als mangelhaft bezeichnet werden. Die Informationsflüsse, welche die einheitliche Behandlung der Direktzahlungsempfänger sicherstellen, sind mangelhaft. Die kantonale Fachstelle ist sich ihrer Führungsrolle zwar bewusst, nimmt aber die entsprechende Verantwortung gegenüber anderen kantonalen Stellen, den Gemeinden und den akkreditierten Prüfpartnern nicht ausreichend wahr. Das Bundesamt für Landwirtschaft — S. 28 —nahm die Empfehlung der EFK entgegen, wies aber darauf hin, dass nur ein effektiv mangelhafter Vollzug ein Einschreiten rechtfertige. Anordnungen im Bereich des Massnahmenvollzugs seien politisch heikel.

Die EFK musste auf der Grundlage eines Revisionsberichtes des internen Finanzinspektorates des Bundesamtes für Landwirtschaft feststellen,

dass die Zuckerfabriken Aarberg und

Frauenfeld mit den Bundesbeiträgen zur Finanzierung des Leistungsauftrages während der letzten sieben Jahre ein Ergebnis von über 100 Millionen Franken erwirtschaften konnten. Daraus ist ein erheblicher Teil der Reserven der Zuckerfabriken zu Lasten der Bundeskasse geäufnet worden. Die EFK unterstützt die Haltung des Finanzinspektorates, die Höhe der Bundesbeiträge neu zu beurteilen und entsprechend zu kürzen.

2.6Beziehungen zum Ausland

Bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) überprüfte die EFK die Lohnverarbeitung im Personalinformationssystem BV PLUS. Kontrolliert wurden die Abläufe, das Interne Kontrollsystem, das Mutationswesen und die Verbuchung der Lohndaten. Die EFK konnte feststellen, dass die Lohnbuchhaltung gesamthaft ordnungsgemäss geführt wird.

Handlungsbedarf ergibt sich hingegen bei der Überwachung, der Abstimmung und der Bereinigung der Abrechnungskonten BV PLUS. Lücken im Internen Kontrollsystem sind durch das Vier-Augen-Prinzip oder andere geeignete Kontrollen zu schliessen. Die Zugriffsberechtigungen und die Mutationen sind zu überwachen. Die Visierung von Arbeitsrapporten und die Meldungen von Erwerbsersatz sind zu kontrollieren. Ebenfalls müssen die Amtsbuchhaltung und die Staatsrechnung periodisch abgestimmt werden. Die DEZA will die Empfehlungen bis anfangs 2007 umsetzen.

Im Rahmen der Prüfung der Staatsrechnung 2005 revidierte die EFK zusammen mit dem Internen Audit den Rechnungsabschluss 2005 der DEZA. Die EFK konnte feststellen, dass die Dienststellenbuchhaltung mit Ausnahme von zwei Bestandesrechnungskonten mit den Konten der Zentralbuchhaltung übereinstimmte.

Die Differenzen von einigen Millionen Franken auf diesen Konten stammten teilweise aus früheren Jahren. Die DEZA informierte die EFK im zweiten Halbjahr 2006 über die Bereinigung der Bestandeskonten. Damit kann die Migration der Bilanzdaten auf das Neue Rechnungsmodell ohne Differenzen erfolgen.

Transparenz zu schaffen ist das Ziel einer auf die Geldflüsse der Osthilfe fokussierten Analyse. Diese soll die Frage beantworten, wie viel von einem für die Osthilfe ausgegebenen Franken direkt in die Projekte fliesst, wie viel für die Administration, die Projektbegleitung und die Programmsteuerung aufgewendet wird. Aber auch Informationen werden erwartet, wie viel von den Mitteln für die Osthilfe an Begünstigte in den Empfängerländern geht und wie viel von den Mitteln in der Schweiz bleibt. Aus verschiedenen Gründen haben sich die Arbeiten verzögert. So erwies sich die Datenbeschaffung als schwierig und aufwändig. Um die Geldflüsse bis auf Stufe Endempfänger zu eruieren, ist eine Umfrage bei den Zahlungsempfängern notwendig. Der entsprechende Aufwand lohnt sich nur, wenn gleichzeitig auch projektbezogene Kosteninformationen bei der DEZA und beim Staatssekretariat für Wirtschaft erhoben werden können. Im heutigen Zeitpunkt ist dies nicht der Fall, da weder die DEZA noch das — S. 29 —Staatssekretariat Daten über Zeitmanagement erheben und die beiden Ämter auch nicht über eine ausgebaute Kosten-Leistungs-Rechnung verfügen. Geplant ist nun, die Analyse auf der Basis der Daten von 2008 durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt sind dank Neuem Rechnungsmodell auch die notwendigen Informationen leichter zu beschaffen.

2.7Wirtschaft und Umwelt

Die EFK prüfte den Investitionshilfefonds für Berggebiete. Die Prüfung ergab insgesamt gute Ergebnisse. Sie musste aber bei den Sanierungs- und Erneuerungsinvestitionen von Bergbahnen auf das erhöhte Verlustrisiko hinweisen. Die Mittel des Fonds sollten möglichst zur Entwicklungsfinanzierung und nicht zur Strukturerhaltung verwendet werden. Die EFK unterstützt daher die seit dem Jahr 2002 eingeleiteten Bestrebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), wonach derartige Neuverpflichtungen anhand plausibilisierter Businesspläne, kantonaler Gesamtstrategien und Wirtschaftlichkeitskriterien eingehend geprüft werden. Sie hat empfohlen, das Gewinnausschüttungsverbot für Holding-Beziehungen klar zu regeln. Mit Blick auf die Umstellung auf das Neue Rechnungsmodell des Bundes ist mit der Eidg. Finanzverwaltung rechtzeitig zu regeln, wie der Fonds brutto zu bilanzieren ist. Bisher wurden die Darlehen ohne die realisierten Verluste im Betrag von 9,3 Millionen Franken ausgewiesen. Nach Abzug der Verluste muss per Ende 2005 der aktivierbare Darlehensbestand 981,1 Millionen Franken betragen.

Die Swiss Organisation for Facilitating

Investments (SOFI) wurde 1997 vom seco gegründet. Die Aufgabe von SOFI ist die Unterstützung von Investitionsprojekten von Unternehmen aus der Schweiz und anderen OECD-Staaten in Entwicklungs- und Transitionsländern. Damit ermöglicht SOFI den Transfer von Kapital, Technologie und Wissen in diese Länder. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit hat SOFI mit über 60 Staaten in Afrika, dem Mittleren Osten, Lateinamerika, Asien sowie Zentral- und Osteuropa Rahmenvereinbarungen zur Investitionsförderung abgeschlossen. Die EFK überprüfte das Mandat des seco an die SOFI und konnte feststellen, dass SOFI das Mandat ordnungsgemäss und rechtmässig führt und die finanziellen Mittel im Sinne des Leistungsauftrages einsetzt. Da bei den kommerziellen Projekten nur unzureichende Erträge generiert werden, hat die EFK empfohlen, höhere Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, damit sich keine Quersubventionen zum Bundesmandat ergeben.

Allfällig verbleibende Unterdeckungen, welche im Interesse des Gesamtauftrages liegen, sollen transparent ausgewiesen werden. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Auszahlung des Bundesbeitrages. Dieser wird vereinbarungsgemäss jeweils im Januar in voller Höhe überwiesen, was nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Subventionsgesetzes steht. Zudem werden — S. 30 —die Zinserträge aus den vorzeitigen Zahlungen in der Staatsrechnung nicht transparent ausgewiesen. Die EFK hat deshalb empfohlen, den Bundesbeitrag dem tatsächlichen Mittelbedarf entsprechend in Tranchen auszurichten. Einsparpotenzial sieht die EFK beim Dienstleistungsvertrag mit der KPMG. Gemäss den vertraglichen Bestimmungen werden die Raum- und Spartenkosten SOFI in Rechnung gestellt. Die EFK hat empfohlen, die Eigenbewirtschaftung zu prüfen.

Die EFK prüfte beim Swiss Promotion Programme (SIPPO) in Zürich, ob die vom seco zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäss, rechtmässig und sparsam verwendet wurden. Ebenfalls wurden die Salär- und Spesenzahlungen beurteilt. Sie konnte feststellen, dass die SIPPO das Mandat des seco im Sinne des Auftrags ordnungsgemäss und rechtmässig führt. Die finanziellen Mittel werden gemäss Leistungsauftrag eingesetzt. Hinweise und Empfehlungen machte die EFK zur Auszahlung des Jahresbeitrages von 3,4 Millionen Franken, zur Liquiditätssicherung und zur Äufnung nicht verwendeter Mittel. Verbesserungsmöglichkeiten zeigte die EFK insbesondere bei der Entschädigung an Mitglieder der verschiedenen Gremien, der Kostenbeteiligung Dritter, dem Nachvollzug der Bundesbeiträge sowie bei der jährlichen Prüfung der Rechnung der Aussenstelle in Skopje auf.

Gemäss der Bilanz 2005 von «Expo.02 in Liquidation» kann der Bundeskasse voraussichtlich ein zweistelliger Millionenbetrag zurückerstattet werden. Die externe Revisionsstelle hat die Jahresrechnung per 31. Dezember 2005 geprüft. Der Aktivenüberschuss bezifferte sich auf 12,7 Millionen Franken. Aus diesem Grunde hat die EFK empfohlen, eine anteilmässige Rückzahlung zu prüfen. Die Generalversammlung hat am 21. März 2006 beschlossen, mit einer vorzeitigen Rückzahlung zuzuwarten, bis sämtliche Verbindlichkeiten eingelöst sind. Die EFK kann diesen Entscheid mittragen, da die Zinserträge dem Bundeskonto gutgeschrieben werden.

Die EFK begleitete eine Prüfung des Bundes-

amtes für Kommunikation bei der Billag AG.

Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Beurteilung, ob die durch das Bundesamt durchgeführten Prüfungen die Qualitätsanforderungen gemäss gesetzlichem Auftrag erfüllen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Marktdurchdringung bei den privaten Kunden auch im internationalen Vergleich zufrieden stellend ist, nicht aber bei den Unternehmen. Die EFK hat deshalb empfohlen, Billag aufzufordern, die Gründe für die seit Jahren unbefriedigende Situation darzulegen und Massnahmen zu ergreifen. Sie hat zudem verlangt, dass die Informatiksysteme regelmässig geprüft werden. Das Bundesamt hat ein Projekt gestartet, um die Qualitätssicherung zu steigern.

Die EFK evaluierte das Kontrollsystem und die Rolle des Bundes bei der Abfallentsor-

gung mit vorgezogenen Abgaben. Seit Ende

der 80er Jahre hat sich das System der Separatsammlungen schnell entwickelt. Die EFK kam zum Schluss, dass dieses System der Abfallentsorgung insgesamt gut funktioniert. Für verschiedene Produkte (Batterien, Altglas, Verpackungen aus PET, Aluminium und Stahlblech sowie Elektro-/Elektronikgeräte und Autos) wird bei den Herstellern und Importeuren eine vorgezogene Entsorgungsabgabe erhoben. Diese wird für die Finanzierung der Kosten für die Sammlung, die Sortierung, die Transporte, die Verwertung und für die Information der Öffentlichkeit — S. 31 —verwendet. Die Konsumenten und Konsumentinnen beteiligen sich mit rund 200 Millionen Franken jährlich in Form der vorgezogenen Abgaben an den Kosten dieses Systems.

Die bestehenden Lösungen sind Pionierlösungen. Bei Batterien und Altglas wurde ein Vertrag zwischen dem Staat und privaten Organisationen geschlossen. Die anderen Lösungen wurden von den betroffenen Branchen freiwillig erarbeitet, um eine Intervention des Bundes zu vermeiden. Bei diesen interveniert das Bundesamt für Umwelt nur, wenn das Sammelziel nicht erreicht werden kann. Die Schweiz rangiert im internationalen Vergleich regelmässig an der Spitze bezüglich Sammelmengen. Im Vergleich mit Deutschland und Österreich steht sie bezüglich Abgabenlast auch gut da.

Die EFK evaluierte, was das Abfall-Recycling kostet und ob, wie und in welchem Ausmass die Wirksamkeit und Effizienz der Abfallentsorgung kontrolliert werden. Sie konnte feststellen, dass das System leistungsstark ist. Da jede Organisation ihr eigenes System entwickelt hat, leidet allerdings die Konsumentenfreundlichkeit der Sammlungen. Die EFK hat empfohlen,

dass das Bundesamt für Umwelt den Akteuren Anreize für Zusammenschlüsse gibt. Es soll über seine Kontrolltätigkeiten umfassender berichten und Standards für die finanzielle Berichterstattung sowie die verstärkte Fokussierung und Professionalisierung von Informationskampagnen für die Bevölkerung entwickeln. Als Hilfe für die Vorgabe von Recyclingquoten sind vermehrt unabhängige Ökobilanzen zu erstellen, gekoppelt mit Kosten-Nutzen Überlegungen. Der Bericht ist auf der Website

www.efk.admin.ch veröffentlicht.

2.8Übrige Aufgabenbereiche und Verwaltung

2.8.1eGovernment

Die EFK stellte in ihrer dritten Prüfung von eGovernment mit www.ch.ch und Vote électronique fest, dass die bisherigen Empfehlungen umgesetzt worden sind. Sie hat einen guten Gesamteindruck über die Weiterentwicklung von www.ch.ch und der Projektabwicklung des Vote électronique gewonnen und konnte zudem die Ordnungsmässigkeit der Betriebskosten 2005 bestätigen. Die Bundeskanzlei will ihre Anstrengungen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades von www.ch.ch im laufenden Jahr verstärken. Der anfangs 2006 unter dem Namen «Das Schweizer Portal» aufgeschaltete Neuauftritt hat bei den Kantonen und in der Presse ein positives Echo ausgelöst. Das Portal präsentiert sich heute als nationale Einstiegsseite und richtet sich an einen breiten Zielgruppenkreis. Durch das erheblich erweiterte Themen- und Informationsangebot und das verbesserte Layout ist es attraktiver und benutzerfreundlicher geworden. Der Bundesrat ermächtigte die Bundeskanzlei am 18. Januar 2006, mit den Kantonen für eine Mindestdauer von vier Jahren eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Betrieb von www.ch.ch abzuschliessen. Nach der im Zeitpunkt der Prüfung im Entwurf vorliegenden Rahmenvereinbarung übernehmen der Bund und die Kantone in den Jahren 2007 bis 2010 wiederum je die Hälfte der Betriebskosten. Das Schweizer Portal hat heute einen beachtlichen Reifegrad erreicht.

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Im Bereich des elektronischen Abstimmungs- und Wahlverfahrens, Vote électronique, hat die Machbarkeitsstudie zu drei brauchbaren und gewollt unterschiedlichen Lösungen geführt. Die Bundeskanzlei hat dem Bundesrat einen Bericht mit den Ergebnissen aus den drei Pilotprojekten der Kantone Genf, Zürich und Neuenburg vorgelegt. Die umfangreichen Evaluationsarbeiten zu den bis 2005 durchgeführten Pilotversuchen sollen dem Parlament als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen dienen. Die EFK erachtet die Sicherheit und Qualität der drei Systeme sowohl auf der technischen als auch auf der Prozessebene als hoch. Die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vote électronique scheint ihr im Lichte der staatspolitischen Relevanz, der Imagefrage sowie des Zusatznutzens für die Bürgerinnen und Bürger nicht das prioritäre Entscheidungskriterium für oder gegen eine breitere Einführung zu sein. Auch im Sinne des Investitionsschutzes würde die EFK die Ausdehnung der Versuche auf weitere Kantone begrüssen. Voraussetzungen für eine projektübergreifende Kompetenzregelung und die Koordination unter den drei Staatsebenen sind indessen unerlässlich, um Doppelspurigkeiten, unnötigen Mehraufwand, Qualitätseinbussen und einen Imageschaden für den Bund zu vermeiden.

2.8.2Spielbankenkommission

Die EFK prüfte im Sekretariat der Eidg. Spielbankenkommission, ob die Mittel wirtschaftlich und effizient eingesetzt werden. Das Ergebnis der Prüfungen war positiv, und zwar sowohl in der Beurteilung der Aufsichtsprozesse und des Internen Kontrollsystems wie auch hinsichtlich des sparsamen und wirksamen Einsatzes der Ressourcen. Um das Inkasso und die Verbuchung der Spielbankenabgabe kümmert sich die Eidg. Steuerverwaltung. Die EFK ist der Auffassung, dass diese Arbeiten auch vom Kompetenzzentrum «Finanzen» des EJPD übernommen werden könnten. Gegenüber dem heutigen schwerfälligen und risikobehafteten Verfahren ergäbe sich für das Generalsekretariat des EJPD nur eine geringfügige Zusatzbelastung. In ihrer Antwort hat die Spielbankenkommission in Kenntnis der von der EFK erwähnten Risiken darauf hingewiesen, dass die von der Eidg.

Steuerverwaltung erbrachten Dienstleistungen über das Inkasso und die Verbuchung hinausgehen. Aus diesem Grunde hat sie beschlossen, den Status quo bis 2009 beizubehalten.

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2.8.3Staatsschutz

Beim Bundesamt für Polizei (fedpol) prüfte die EFK die Ausgaben des Staatsschutzes des Rechnungsjahres 2005 bei der Bundeskriminalpolizei sowie beim Dienst für Analyse und Prävention. Die EFK stellte fest, dass die Finanzaufwendungen und die Bestände des Rechnungsabschlusses 2005 rechtmässig, sparsam und ordnungsgemäss sind. Als ausserordentliches Ereignis ist der Grossbrand der Lagerhalle zu verzeichnen, wo unter anderem die Einsatzfahrzeuge sowie ein Teil der Gerätschaft der Bundeskriminalpolizei eingelagert waren. Der Brand wurde durch einen technischen Defekt an der elektrischen Hausinstallation verursacht. Es entstand ein Schaden von fünf Millionen Franken. Nach Abzug der Versicherungsleistungen hat der Bund insgesamt 2,8 Millionen Franken zu übernehmen.

Geprüft wurden auch die Barzahlungen an Informanten und Vertrauenspersonen sowie der Geldverkehr auf den Bankkonti für verdeckte Operationen. 600’000 Franken hat sie für solche Operationen auf verschiedenen Konti deponiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung eröffneten sich neue Wege, um Massnahmen gegen das international organisierte Verbrechen durchzuführen.

2.8.4Bundestresorerie

Die Prüfung bei der Bundestresorerie ergab, dass die Reorganisation erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Strategien sind adäquat definiert und werden zielführend realisiert. Die Mitarbeitenden der Bundestresorerie verfügen über eine hohe Fachkompetenz. In den Bereichen «Liquiditätsmanagement» und «Risikomessung/Limitensysteme» bestehen noch Verbesserungsmöglichkeiten. Die Eidg. Finanzverwaltung ist sich dieser Pendenzen bewusst und hat die Sachverhalte auch anlässlich eines Informationsbesuches der Finanzdelegation der eidg. Räte offen kommuniziert. Die Lücken sollen noch im Jahr 2006 geschlossen werden. Die EFK prüfte zudem die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorjahr und konnte feststellen, dass die notwendigen Schritte in die Wege geleitet wurden.

2.8.5Zollverwaltung

Die Warenausfuhr ist sowohl bezüglich der Wege wie auch der Art und Weise komplex. Die einzelnen Zollbüros unterscheiden sich in Bezug auf das ihnen zur Verfügung stehende Personal wie auch auf die Ausfuhrmengen. Deshalb lassen sie sich kaum miteinander vergleichen. Physische Kontrollen – das einzig wirkliche Mittel, um die Rechtmässigkeit der Zollabfertigung zu überprüfen – sind schwierig oder gar unmöglich. Angesichts steigender Warenflüsse und einem wachsenden Leistungsangebot im Zollbereich bei abnehmenden Personalressourcen, muss für die Ausfuhren ein Kontrollsystem eingerichtet werden, das die wichtigsten Risiken so erkennen kann, dass die Kontrollen gezielt, — S. 34 —nach klaren Kriterien und möglichst wirksam durchgeführt werden können.

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation dank dem Dienst Risikoanalyse der Zollverwaltung und den eingeführten Leistungsvereinbarungen spürbar verbessert. Die Philosophie und die Kontrollmethoden haben sich gewandelt. Jede Leistung gründet heute auf Jahreszielen, die für jeden Zollkreis und für jede Zollstelle festgelegt werden, was einen grossen Fortschritt bedeutet. Aus den verschiedenen Gesprächen, die mit der Zoll- und Steuerverwaltung bezüglich der Mehrwertsteuer geführt wurden, gingen verschiedene Anregungen hervor. So ist die Qualität der Informationen zu verbessern, indem die verschiedenen Ausfuhrverfahren vereinheitlicht, vereinfacht und informatisiert werden.

Elektronische Datenbanken dürften die Datenanalyse beziehungsweise die Erkennung von Risiken erleichtern. Das Konzept der Risikoanalyse ist für das ganze Zollwesen neu zu definieren und systematisch einzuführen.

Die Eidg. Zollverwaltung wird mit dem integrierten Risikomanagementsystem die Empfehlungen der EFK auf den 1. Januar 2007 umsetzen. Bei der Eidg. Steuerverwaltung wurde eine neue Dienststelle geschaffen, die verhindern soll, dass Mehrwertsteuern hinterzogen werden können.

2.8.6Neuer Finanzausgleich

Beim Neuen Finanzausgleich überprüfte die EFK verschiedene Finanzaspekte. Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Mittelausstattung des Ressourcen- und Lastenausgleichs im Betrage von 2,5 Milliarden Franken und den Prozess zur Festlegung der Belastungs- und Ressourcenindizes, um den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag auf die Kantone zu verteilen. Die EFK konnte die Zuverlässigkeit des Systems und der Daten bestätigen und hat gleichzeitig verschiedene Verbesserungen vorgeschlagen, die noch vor dem Inkrafttreten des Finanzausgleichs auf 2008 realisiert werden können. Sie hat beschlossen, den Prozess der jährlichen Festlegung der Finanzausgleichsfaktoren eng zu begleiten. Ein Fehler bei den Grunddaten oder ihrer Bearbeitung könnte erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Kantone und den Bund zur Folge haben. Eine Anpassung des Finanzkontrollgesetzes wird der EFK die Kompetenz erteilen, bei den Kantonen die Ausführung und die Grundlagen für die Berechnung der verschiedenen Indizes zu überprüfen. Diese Kompetenz bezieht sich nicht auf die materielle Überprüfung der Steuerveranlagungen.

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2.8.7 Informatik- und Tele-

kommunikationsleistungen

Die EFK analysierte beim Bundesamt für In-

formatik und Telekommunikation (BIT) die

Wirtschaftlichkeit des Lösungszentrums und der Telekommunikationskosten.

Gegenstand der Prüfung beim Lösungszentrum waren die neue Organisation und die Schnittstellen zu den anderen Abteilungen des BIT sowie ausgewählte Projekte. Die neue Struktur war bei der Prüfung noch nicht vollständig realisiert. Diese Struktur geht von der bestehenden Hierarchie aus und integriert neue, kundenorientierte Prozesse für die Erbringung von Informatikdienstleistungen. Die EFK hat verschiedene Massnahmen für eine erfolgreiche Umstrukturierung empfohlen. Das Projektmanagement muss innerhalb des Lösungszentrums vereinheitlicht werden. Die damit befassten Personen müssen alle auf dem gleichen Wissensstand sein. Die Unterlagen, die gemäss Hermes erforderlich sind, müssen in vergleichbarer Art und Weise erarbeitet werden. In einer strategischen Kosten-Nutzen-Analyse ist abzuklären, wie gross der Bedarf an externen Ressourcen ist und welche Zuständigkeiten den Externen übertragen werden. Das Interne Kontrollsystem ist gleichzeitig mit den neuen Strukturen und Prozessen zu planen und zu implementieren. Das Lösungszentrum muss eine Strategie festlegen und für seine Tätigkeiten zentralisierte Instrumente schaffen. Die Schwerpunkte der Wirtschaftlichkeits-

analyse der Telekommunikationskosten lagen

insbesondere in den Bereichen Fixnet- und Mobile-Telefonie, Mietleitungen, KOMBV4 und Telefonie über das Internet. Die Prüfung ergab gute Ergebnisse. Es konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass einerseits stetig weitere Rabatte erwirkt wurden, andererseits die Ausgaben bei den grössten Positionen durch ein gutes Controlling aktiv überwacht werden. Diese beiden Faktoren tragen massgeblich dazu bei, dass mit den vorhandenen Mitteln wirtschaftlich umgegangen wird. Die Telekommunikation wird seit 2001 für die ganze Bundesverwaltung als Querschnittsleistung durch das BIT erbracht. Nebst der Telefonie beinhaltet diese auch die Datenleitungen für die Netzwerke des Bundes. Die Ausgaben beliefen sich 2005 auf 55 Millionen Franken und müssen zu 75 Prozent für Fixnet- und Mobile-Telefonie sowie die Mietleitungen aufgewendet werden. Seit der Marktöffnung von 1998 hat sich der Telefoniebereich unterschiedlich entwickelt. In den liberalisierten Bereichen ist die Swisscom durch Konkurrenten und Kunden unter vermehrten Druck geraten. Beim Bund ist sie nach wie vor der Hauptlieferant für die meisten Telekommunikations-Dienstleistungen. Ein im Herbst 2005 durchgeführter «Request for Information» hat gezeigt, dass die Swisscom im Bereich Mietleitungen der günstigste Anbieter bleibt. Die EFK hat dem BIT empfohlen, für alle nicht mehr dem Monopol unterstehenden Produkte und Dienstleistungen regelmässig Konkurrenzofferten oder weitere «Request for Information» einzuholen und der Einhaltung des Internen Kontrollsystems besondere Beachtung zu schenken. Neue Technologien wie Telefonie über das Internet oder der Einsatz von Richtstrahl oder Laser als Umgehung für die kostenintensive letzte Meile werden durch die Verantwortlichen des BIT intensiv beobachtet, so dass der Bund rechtzeitig reagieren kann.

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Die EFK hat die Informatik-Leistungstarife vom Generalsekretariat des EVD und des Information Service Center EVD mit drei weiteren bundesinternen Leistungserbringern der Informations- und Kommunikationstechnologie verglichen. Im Vordergrund standen die Transparenz der heutigen Rechnungsstellung und der Verrechnung des IBM-Vertrages an die Leistungsbezüger. Aus Sicht der EFK verfügt das EVD mit dem Outsourcing-Vertrag mit IBM über einen echten Benchmark für den Bund. Die Preise aus diesem Vertrag entsprechen der Offerte aus der WTO-Ausschreibung. Sie werden vom Generalsekretariat bevorschusst und ohne Zuschlag an die Leistungsbezüger des Departements weiterverrechnet. Beim Zusammentragen der verschiedenen Rechnungen an einen Leistungsbezüger stellte die EFK fest, dass die Umsetzung von NOVE-IT im EVD noch nicht abgeschlossen ist. So gelten die Weisungen über die Informatik im EVD nicht für den aus Drittmitteln finanzierten Bereich der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Bund die entsprechenden IT-Ressourcen beschafft, betreibt und grösstenteils finanziert. Auch andere Einheiten wie das Gestüt oder die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten betreiben eigene Informatikmittel. Diese werden vom EVD nicht als Leistungserbringer gemäss NOVE-IT betrachtet, da es sich um ortsgebundene forschungs- und labornahe IT-Systeme handle. Aus Sicht der EFK entspricht dies nicht den geltenden Gesetzen. Die EFK hat empfohlen, die Vorgaben von NOVE-IT gemäss dem Informatikleitbild Bund umzusetzen.

2.9Einnahmen

Bei der Eidg. Steuerverwaltung überprüfte die

EFK die Organisation und Prozesse des

Revisorats der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben. Geprüft wurden zudem die Buchführung der Verrechnungssteuer, die Inbetriebnahme und Weiterentwicklung der Datenbanklösung zur Verwaltung der Revisionsdossiers (UNILUX) sowie die Umsetzung der Empfehlungen aus vergangenen Prüfungen. Die EFK hat empfohlen, informatikgestützte Instrumente und Methoden zu entwickeln, die eine Risikoanalyse der Aufgaben des Revisorats ermöglichen.

Zudem sollen Massnahmen getroffen werden, welche die betragsmässig vollständige, richtige und aktualisierte Erfassung der Steuerforderungen im System UNILUX sicherstellen. Diese Datenbank soll gemäss Steuerverwaltung in die gemeinsamen IT-Systeme (INSIEME) integriert werden. Die EFK hat zur Kenntnis genommen, dass die Massnahmen frühestens ab 2008 mit der Einführung der neuen IT-Steuerabrechnungssysteme umgesetzt werden können.

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Eine gemischte Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der EFK, welche sich aus Vertretern der kantonalen Finanzkontrollen und der Eidg.

Steuerverwaltung zusammensetzt, hat vor drei Jahren einen Leitfaden für die Prüfung der direkten Bundessteuer erarbeitet, welcher die wichtigsten Prüfungshandlungen beschreibt. Die EFK wirkt an Prüfungen von Kantonen mit, um die Anwendbarkeit dieses Instruments zu beurteilen und die kantonalen Kontrollorgane bei ihren Prüfungen zu unterstützen. Im Jahr 2006 beteiligte sich die EFK an zwei kantonalen Prüfungen. Prüfungsschwerpunkte bildeten die von den Kantonen angewandten Verfahren zur Steuererhebung (Steuerregister, Veranlagung, Bezug) und die Beurteilung der Internen Kontrollsysteme. Gleichzeitig wurde die fristgerechte Abrechnung und Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund kontrolliert.

Nicht geprüft wurde die materielle Richtigkeit der Steuerveranlagungen, welche in der Kompetenz der Eidg. Steuerverwaltung liegt. Die Prüfungen zeigten, dass die Erhebung und der Bezug der direkten Bundessteuer bei den beiden Kantonen ordnungsgemäss erfolgten. In einem Kanton werden sowohl Erhebung und Bezug der Steuern der natürlichen Personen weitgehend den Gemeinden übertragen. Der kantonalen Steuerverwaltung wurde empfohlen, die vorwiegend automatisierten Kontrollen im Veranlagungsbereich mit systematischen, risikoorientierten Kontrollmassnahmen zu ergänzen. Die kantonale Steuerbehörde hat die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des Qualitätsmanagements vorgesehen. Die im anderen Kanton durchgeführte gemeinsame Prüfung, welche vor allem verfahrensorientiert war, ergab ebenfalls positive Ergebnisse. Die Abrechnung und Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund erfolgte bei beiden Kantonen ordnungsgemäss. Die gesetzlichen Fristen für die Abrechnung und die Ablieferung wurden eingehalten. Die kantonalen Finanzkontrollen beurteilten den Prüfleitfaden als wertvolles Hilfsmittel für die risikoorientierte und planmässige Durchführung ihrer Prüfungen.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2007