1.2 Gastgewerbliche Leistungen

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 1. Mai 2017

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 1.2 · Deutsch

Unter einer gastgewerblichen Leistung versteht man die Abgabe von Lebensmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält (Konsumvorrichtungen).

Als gastgewerbliche Leistung gilt zudem die Abgabe von Lebensmitteln, wenn die steuerpflichtige Person diese beim Kunden zubereitet beziehungsweise serviert.

Darin

  1. 1.2.1 Besondere Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle
  2. 1.2.2 Zubereitung und/oder Servierleistung beim Kunden