8.2 Gutscheine
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 17. März 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 8.2 · Deutsch
Es ist zu unterscheiden zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen. Keine Leistungen gegen Entgelt und somit nicht zu versteuern sind Verkäufe von Wertgutscheinen. Bei Leistungsgutscheinen gilt das Entgelt dagegen bereits im Zeitpunkt des Verkaufs des Gutscheines als vereinnahmt. Die Steuer ist in diesem Zeitpunkt abzurechnen (Art. 40 Abs. 1 Bst. c MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen Wert- und Leistungsgutscheinen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
Erstmalige Praxisfestlegung infolge eines Gerichtsurteils ohne bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 17.03.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).