8.7 Zahlungen für Annullierungen

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 25. März 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 8.7 · Deutsch

Die Zahlungen von Kunden für Annullierungen (z. B. no show-Zahlungen) gelten als Schadenersatz. Sie stellen beim Gastwirt oder Hotelier kein Entgelt dar und führen nicht zu einer Vorsteuerkorrektur.

Die Annullierung kann mit einer Kopie des Belegs dokumentiert werden, der dem Kunden ausgehändigt wurde. Wenn die bestellte Leistung bereits fakturiert und für die Annullierung kein Korrekturbeleg ausgestellt wurde, ist der eingenommene Betrag zum massgebenden Steuersatz zu versteuern.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu unrichtigem oder unberechtigtem Steuerausweis sind der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung zu entnehmen.