8.5 Vermietung von Räumlichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 1. August 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 8.5 · Deutsch
Das Entgelt aus der Vermietung von Räumlichkeiten (z.B. Saal, Konferenz-, Schulungsräume oder Küche) im Hotel- und Gastgewerbe unterliegt der MWST zum Normalsatz (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. a MWSTG).
Als Hotel beziehungsweise gastgewerbliche Betriebe gelten Unternehmen, deren Hauptzweck in der Erbringung von Beherbergungs- beziehungsweise gastgewerblichen Leistungen besteht oder bei denen mehr als 10 % des Gesamtumsatzes aus solchen Leistungen stammen.