1.1.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich der Personenbeförderung

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 26. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.1.1 · Deutsch

Die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderungen in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zur mehrwertsteuerlichen Qualifikation solcher Personenbeförderungen und insbesondere die Anforderungen an die Einrichtung der Transportmittel können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden.