9.6 Flugvergünstigungen an das Personal
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 9.6 · Deutsch
Bei entgeltlichen Leistungen an das Personal ist die Steuer vom tatsächlich empfangenen Entgelt zu berechnen. Artikel 24 Absätze 2 und 3 MWSTG bleibt vorbehalten (Art. 47 Abs. 1 MWSTV).
Leistungen des Arbeitgebers an das Personal, die im Lohnausweis zu deklarieren sind, gelten als entgeltlich erbracht.
[Abbildung: im Original] | Nähere Informationen können der MWST-Info Privatanteile entnommen werden. |