10 Verwendete Begriffe
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 3. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 10 · Deutsch
- Kur- und Verkehrsverein
Unter Kur- und Verkehrsvereinen werden nicht nur die Kur- und Verkehrsvereine, sondern auch andere privatrechtliche Tourismusorganisationen (z.B. überbetriebliche Organisationen wie Branchenverbände und Interessenvereinigungen oder juristische Personen) sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Tourismusorganisationen von Gebietskörperschaften wie Bund, Kantonen, Regionen und Gemeinden) verstanden. - Tourismusabgaben
Darunter fallen sämtliche Abgaben, die bei Gästen, Ferienhaus- und/oder Ferienwohnungsbesitzern und touristischen Leistungsträgern (z.B. Hotels, Restaurants oder Bergbahnen) erhoben werden. Gemeint sind Kur-, Sport-, Wirtschaftsförderungs- und Geschäftstaxen sowie Tourismusförderungsabgaben, sofern die Abgabe gestützt auf eine gesetzliche Grundlage erhoben und gemäss dem im Gesetz beschriebenen Zweck verwendet wird. Als gesetzliche Grundlage gelten dabei in der Regel die öffentlichen Reglemente zur Erhebung von Tourismusabgaben, welche durch Kantone und Gemeinden erlassen werden.
[Abbildung: im Original] | Über die steuerliche Behandlung von Tourismusabgaben beim Unternehmen, welches diese Abgaben beim Gast einzieht (z.B. Kurtaxeneinzug durch Hotel) oder das selbst Schuldner solcher Abgaben ist, orientiert die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe. |