Teil A Reisebüros
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 3. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Teil A Reisebüros · Deutsch
Darin
- 1 Steuerausnahme für Reisebüros
- 2 Steuerbefreiung bei zugekauften Leistungen
- 3 Weitere Leistungen von Reisebüros
- 4 Bemessungsgrundlage
- 5 Direkte Stellvertretung
- 6 Reisebüros mit Sitz im Ausland
- 7 Freiwillige Versteuerung von Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind (Option)
- 8 Vorsteuerabzug
- 9 Bezugsteuer