12 Abrechnung mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 3. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 12 · Deutsch

Die Zuordnung der vorsteuerbelasteten Aufwendungen und Investitionen zu den steuerbaren und zu den nicht steuerbaren Leistungen kann sich für steuerpflichtige Kur- und Verkehrsvereine als aufwendig erweisen. Zur Vereinfachung der administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der MWST-Abrechnung kann die Anwendung der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode sinnvoll sein.

Bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen handelt es sich um ein Hilfsmittel, das kleinen und mittleren Unternehmen die MWST-Abrechnung erleichtern soll.

Die geschuldete MWST wird durch Multiplikation des in einer Abrechnungsperiode erzielten Gesamtumsatzes (einschliesslich MWST) mit dem von der ESTV bewilligten Saldo- beziehungsweise Pauschalsteuersatz ermittelt. Mit dem Saldo- oder Pauschalsteuersatz sind die Vorsteuern im Sinne einer Pauschale abgegolten.

[Abbildung: im Original]

Mehr zu diesem Thema ist in den MWST-Infos Saldosteuersätze beziehungsweise Pauschalsteuersätze beschrieben.