12 Abrechnung mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 3. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 12 · Deutsch
Die Zuordnung der vorsteuerbelasteten Aufwendungen und Investitionen zu den steuerbaren und zu den nicht steuerbaren Leistungen kann sich für steuerpflichtige Kur- und Verkehrsvereine als aufwendig erweisen. Zur Vereinfachung der administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der MWST-Abrechnung kann die Anwendung der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode sinnvoll sein.
Bei den Saldo- und Pauschalsteuersätzen handelt es sich um ein Hilfsmittel, das kleinen und mittleren Unternehmen die MWST-Abrechnung erleichtern soll.
Die geschuldete MWST wird durch Multiplikation des in einer Abrechnungsperiode erzielten Gesamtumsatzes (einschliesslich MWST) mit dem von der ESTV bewilligten Saldo- beziehungsweise Pauschalsteuersatz ermittelt. Mit dem Saldo- oder Pauschalsteuersatz sind die Vorsteuern im Sinne einer Pauschale abgegolten.
| [Abbildung: im Original] | Mehr zu diesem Thema ist in den MWST-Infos Saldosteuersätze beziehungsweise Pauschalsteuersätze beschrieben. |