5 Steuerpflicht von Anbietern mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 5 · Deutsch
Anbieter von Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland sind von der Steuerpflicht befreit, solange sie im Inland ausschliesslich solche Leistungen an steuerpflichtige Empfängerinnen und Empfänger erbringen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MWSTG).
Erbringt ein Anbieter mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland im Inland auch Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfängerinnen und Empfänger oder andere nicht in Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG genannte Leistungen, wird er steuerpflichtig, sofern er innerhalb eines Jahres mindestens 100'000 Franken Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (→ Ziff. 3). Zu diesen anderen Leistungen, die die Steuerpflicht im Inland auslösen können, gehören beispielsweise
Ist die Steuerpflicht des Anbieters mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland gegeben, muss er die gesamten, im Inland erbrachten steuerbaren Leistungen zum entsprechenden Steuersatz versteuern. Er muss für die Erfüllung seiner Verfahrenspflichten eine Vertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz im Inland bestimmen (Steuervertreter; Art. 67 MWSTG).