3.3 Andere Dienstleistungen
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 23. Juni 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.3 · Deutsch
Als andere Dienstleistungen gelten namentlich:
Das Einräumen des Rechts, über oder durch ein Grundstück eine Datenübertragungsleitung zu ziehen oder auf einem Grundstück eine Telekommunikationseinrichtung (bspw. Publifon, öffentliche Telefonkabine oder Mobilfunkantenne) zu erstellen und zu betreiben (→ Ziff. 6.6);
nicht automatisierte Informationsdienste (bspw. SMS-Mehrwertdienste), selbst wenn sie die Übertragungsleistung einschliessen (→ Ziff. 6.8.2);
Logos und Inserate;
Links (werden als Werbeleistung qualifiziert);
der Personalverleih.
Der Ort dieser Dienstleistungen richtet sich nach dem Empfängerortsprinzip (Art. 8 Abs. 1 MWSTG; → Ziff. 4).