3.2 Branchenspezifische Vorsteuerpauschale für Banken
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 3.2 · Deutsch
Den Banken ermöglicht die ESTV eine vereinfachte annäherungsweise Ermittlung des Vorsteuerabzugs (→ MWST-Branchen-Info Vorsteuerpauschale für Banken). Dieser Vorsteuerpauschale können sich ausschliesslich Banken unterstellen, welche die Erfolgsrechnung im Sinne von Artikel 25a BankV zu gliedern haben.
[Abbildung: im Original] | Wertpapierhäuser und andere Finanzintermediäre haben nicht die Möglichkeit, die Vorsteuerpauschale für Banken anzuwenden. |