6 Leistungskatalog

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 6 · Deutsch

Geschäftssparten: → Inhaltsverzeichnis (Ziff. 6.1–6.5)

Begriffsumschreibungen einzelner Bankdienstleistungen: → Ziffer 6.6

Erklärung der verwendeten Abkürzungen 

I

=

Der Ort der Dienstleistung (*) befindet sich im Inland (→ Ziff. 2.1.3), wenn

  • der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder seinen Wohnsitz im Inland hat (Empfängerort); bzw.

  • das Grundstück im Inland gelegen ist (Ort der gelegenen Sache).

A

=

Der Ort der Dienstleistung (*) befindet sich im Ausland (→ Ziff. 2.1.3), wenn

  • der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder seinen Wohnsitz im Ausland hat (Empfängerort); bzw.

  • das Grundstück im Ausland gelegen ist (Ort der gelegenen Sache).

U

=

MWST auf dem Umsatz

V

=

Vorsteuerabzug

J

=

Ja

J*

=

Bei Vorliegen eines Nachweises der Ausfuhr (z. B. Ausfuhrdokument des BAZG) von der Steuer befreit

N

=

Nein

(*)

Handelt es sich bei den im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen um Lieferungen, so wird die Grundlage der steuerlichen Beurteilung jeweils spezifisch erläutert.

Bezeichnung der Art der Leistung und des Entgelts
Nachfolgend werden gängige Bezeichnungen der Leistungen und Entgelte verwendet. Die Bezeichnungen können abweichen und sich im Laufe der Zeit ändern. Sie sind somit nicht abschliessend und als Beispiele zu verstehen.

Darin

  1. 6.1 Allgemeine Bankdienstleistungen
  2. 6.2 Spezielle Dienstleistungen und Lieferungen
  3. 6.3 Gold und andere Edelmetalle (inkl. Handel)
  4. 6.4 Dienstleistungspakete
  5. 6.5 Gastgewerbliche Leistungen im Inland
  6. 6.6 Begriffsumschreibungen einzelner Bankdienstleistungen