5.12 Sanierungsbeauftragte und Bankenkonkursliquidatoren
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 28. September 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.12 · Deutsch
Bei bestehender Insolvenzgefahr einer Bank kann die FINMA Schutzmassnahmen nach den Artikel 26 BankG, ein Sanierungsverfahren nach Artikel 28–32 BankG oder die Liquidation der Bank (Bankenkonkurs) nach den Artikel 33–37g BankG anordnen (Art. 25 BankG). Bei den entsprechenden Tätigkeiten des Sanierungsbeauftragten oder Bankenkonkursliquidators handelt es sich um steuerbare Tätigkeiten.