5.13 Negativzinsen
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 27. August 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.13 · Deutsch
Bei den Negativzinsen handelt es sich um ein Entgelt, welches auf Guthaben erhoben wird. Negativzinsen werden dem Kapitalnehmer (vom Kapitalgeber) entrichtet und nicht wie im Normalfall dem Kapitalnehmer belastet. Negativzinsen gelten als Zinsen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstabe a MWSTG.
Negativzinsen sind durch den Kapitalgeber als Minderung des Zinsertrags zu berücksichtigen. Beim Kapitalnehmer stellen die erhaltenen Negativzinsen eine Minderung des Zinsaufwandes dar.
[Abbildung: im Original] | Einzelheiten zur Berechnung der Vorsteuerkorrektur können der MWST-Info Vorsteuerabzug entnommen werden. |
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 28.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).