7.2 Ausländische kollektive Kapitalanlagen (gemäss Art. 119 KAG)

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 1. Januar 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 7.2 · Deutsch

Nicht als ausländische Domizilgesellschaften gelten folgende Formen der kollektiven Kapitalanlage:

1.

Anlageformen, welche in der Schweiz zum Anbieten zugelassen sind; oder

2.

Anlageformen, welche im Ausland einer Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen unterstehen; oder

3.

vertraglich oder gesellschaftsrechtlich ausgestaltete offene Anlageformen:

a.

deren Zweck die kollektive Kapitalanlage ist; und

b.

die ihren Sitz im Ausland haben; und

c.

deren Anleger gegenüber der Anlageform oder einer ihr nahestehenden Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihrer Anteile zum Nettoinventarwert haben.

4.

vertraglich oder gesellschaftsrechtlich ausgestaltete geschlossene Anlageformen:

a.

deren Zweck die kollektive Kapitalanlage ist; und

b.

die ihren Sitz im Ausland haben.

Umfang der Aufsicht: Die Länderliste in Anhang V des Kreisschreibens Nr. 24 der ESTV (Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben) vom 1. Januar 2009 umfasst diejenigen Länder, deren Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen von der ESTV akzeptiert werden. Sie ist nicht abschliessend und wird laufend ergänzt.

Einanlegerfonds: Akzeptiert die ausländische Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen sogenannte Einanlegerfonds, wird dies auch für Schweizer Mehrwertsteuerzwecke akzeptiert.

Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihrer Anteile zum Nettoinventarwert: Dieses Kriterium ist erfüllt, sofern mindestens ein einmaliges Rückgaberecht pro Jahr vorgesehen ist. Eine Lockup-Periode von maximal fünf Jahren ändert an der Erfüllung dieses Kriteriums nichts.

Das Vorliegen folgender Hilfskriterien weist darauf hin, dass es sich um eine kollektive Kapitalanlage handelt:

  • Beschränkte Laufzeit der Anlageform;

  • Vorhandensein eines Offering Memorandums;

  • keine oder sehr eingeschränkte Mitbestimmungsrechte des Anlegers;

  • Reporting und Berichterstattung erfolgt auf gleiche Weise wie bei beaufsichtigten kollektiven Kapitalanlagen;

  • die Anlageform verfügt über die typischen Funktionsträger wie Investmentmanager, Depotbank usw.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).