6.3 Vorsteuerseite

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 6.3 · Deutsch

Versicherungsunternehmen, Versicherungsvertreter und -makler, die nach der effektiven Abrechnungsmethode abrechnen, teilen die abziehbare Vorsteuer in ihrer MWST-Abrechnung wie folgt auf:

  • Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand, Abzug unter Ziffer 400 der MWST-Abrechnung; und
  • Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand, Abzug unter Ziffer 405 der MWST-Abrechnung.

Dafür sind gesonderte buchmässige Aufzeichnungen nötig.