6.4 Umsatz- und Vorsteuerabstimmung
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 6.4 · Deutsch
Artikel 128 Absatz 2 MWSTV umschreibt näher, welchen Anforderungen die Umsatzabstimmung genügen muss. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die Deklaration für die Steuerperiode unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze beziehungsweise der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit dem Jahresabschluss in Übereinstimmung gebracht wird.
Aus der Vorsteuerabstimmung (Art. 128 Abs. 3 MWSTV) muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern gemäss Vorsteuerkonten oder sonstigen Aufzeichnungen mit den deklarierten Vorsteuern abgestimmt wurden.
[Abbildung: im Original] | Informationen zu Umsatz- und Vorsteuerabstimmung können der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung entnommen werden. |