10.5.3.3 Honorar für die Nebenkostenabrechnung
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 1. August 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 10.5.3.3 · Deutsch
Stellt die Liegenschaftsverwaltung für ihre Verwaltungstätigkeit ein Honorar in Rechnung, das als Aufwandposten in die Nebenkostenabrechnung einfliesst, unterliegt dieses der Steuer zum Normalsatz. Es ist zu beachten, dass der Vermieter bei optierten Mietverhältnissen für die betreffende Dienstleistung der Liegenschaftsverwaltung einen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat, wenn die Fakturen die Anforderungen gemäss Artikel 26 MWSTG erfüllen.