3 Option
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 7. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 3 · Deutsch
Wo nachstehend die Begriffe Option oder optiert verwendet werden, sind darunter die nach Artikel 22 MWSTG freiwillig versteuerten Leistungen zu verstehen, welche nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 20 und 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind (insbesondere die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken oder Teilen davon).
Steuerpflichtige Personen, die mit der Saldo- oder der Pauschalsteuersatzmethode abrechnen, können Leistungen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 20 und 21 MWSTG nicht freiwillig versteuern (Art. 77 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 3 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Weitere Ausführungen zur Option können u. a. auch noch der Ziffer 5.2 entnommen werden. |
Darin