6 Von der Steuer ausgenommene oder optierte Vermietung eines Grundstücks oder Teilen davon
MWST-Branchen-Info 17 · Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
Geltend · Stand ab 8. Mai 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 17 · Ziff. 6 · Deutsch
Die Vermietung von Grundstücken bzw. Teilen davon ist – ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG) – von der Steuer ausgenommen. Eine Option ist unter den Voraussetzungen von Artikel 22 MWSTG (→ Ziff. 3) möglich. Die in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 21 MWSTG erwähnten steuerbaren Leistungen im Bereich des Überlassens von Grundstücken und Teilen davon zum Gebrauch oder zur Nutzung werden unter der Ziffer 7 erläutert.
Darin
- 6.1 Formelle Anforderungen an Mietverträge bei optierten Mietverhältnissen
- 6.2 Untermiete
- 6.3 Nebenkosten
- 6.4 Vorsteuerabzug auf Aufwendungen für Unterhalt und Investitionen
- 6.5 Vorsteuerabzug auf Immobilien bei Einzelunternehmungen
- 6.6 Zahlungen des Mieters
- 6.7 Nutzungsänderung bei Mieterwechsel
- 6.8 Leerstand von Immobilien
- 6.9 Hauswartwohnung
- 6.10 Bauliche Massnahmen bei Mietobjekten
- 6.11 Mietzinsreduktion
- 6.12 Entschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung und «Schlüsselgeld»