Zuständigkeiten
MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare
Geltend · Stand ab 1. Januar 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Zuständigkeiten · Deutsch
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist zuständig für
die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) auf im Inland erbrachten Leistungen;
die Erhebung der MWST auf dem Bezug von Leistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist zuständig für
die Erhebung der Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen.
Auskünfte von anderen Stellen sind nicht rechtsverbindlich.
Sie erreichen die Hauptabteilung MWST wie folgt:
schriftlich: | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Schwarztorstrasse 50 3003 Bern |
Publikationen der ESTV zur MWST sind erhältlich:
In elektronischer Form über Internet:
www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public
In Papierform beim:
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Vertrieb Publikationen
Drucksachen Mehrwertsteuer
3003 Bern
www.bundespublikationen.admin.ch
605.530.18d