Rechtsanwälte und Notare

MWST-Branchen-Info 18 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 32 Ziffern

Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.

Geltend

ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Deutsch

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
  3. 1 Steuerobjekt
  4. 1.1 Im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen
  5. 1.2 Abgrenzung der (steuerbaren) Entgelte gegenüber (nicht steuerbaren) Nicht-Entgelten
  6. 1.2.1 Nicht-Entgelte
  7. 1.2.1.1 Unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j MWSTG
  8. 1.2.1.2 Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen für hoheitliche Tätigkeiten gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe l MWSTG
  9. 1.2.1.3 Schadenersatz (Parteientschädigung) gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe i MWSTG
  10. 1.3 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  11. 1.3.1 Leistungen im Bereich der Bildung
  12. 1.3.2 Ausübung von Funktionen der Schiedsgerichtsbarkeit
  13. 1.4 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
  14. 1.5 Bezugsteuer
  15. 2 Ort der Dienstleistung
  16. 2.1 Empfängerortsprinzip nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG
  17. 2.2 Dienstleistungen nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f MWSTG (Ort der gelegenen Sache)
  18. 3 Steuerpflicht
  19. 3.1 Steuersubjekt(e) bei Gemeinschaftskanzleien
  20. 3.2 Individuell steuerpflichtige Anwälte oder Notare mit gemeinsamem Sekretariat; gemeinschaftliche Aufteilung der Infrastrukturkosten von Gemeinschaftskanzleien
  21. 3.3 Unkostengemeinschaft als reine Vermittlerin
  22. 4 Vorsteuern und Privatanteile
  23. 4.1 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen
  24. 4.2 Vorsteuerabzug für Leistungen im Ausland
  25. 4.3 Privatanteile
  26. 5 Bemessungsgrundlage
  27. 6 Rechnungsstellung und Beispiele dazu
  28. 7 Berufsgeheimnis
  29. 8 Buchführung und Saldosteuersätze
  30. 8.1 Buchführung
  31. 8.2 Saldosteuersätze
  32. Zuständigkeiten