1 Steuerobjekt
MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare
Geltend · Stand ab 1. Juni 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1 · Deutsch
Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Art. 18 Abs. 1 MWSTG), sofern sie nicht von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 MWSTG) oder befreit (Art. 23 Abs. 2 MWSTG) sind.
[Abbildung: im Original] | Allgemeine Informationen zu den steuerbaren, von der Steuer ausgenommenen und steuerbefreiten Leistungen sowie zu den Nicht-Entgelten können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
Darin