1 Steuerobjekt

MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1 · Deutsch

Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Art. 18 Abs. 1 MWSTG), sofern sie nicht von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 MWSTG) oder befreit (Art. 23 Abs. 2 MWSTG) sind.

[Abbildung: im Original]

Allgemeine Informationen zu den steuerbaren, von der Steuer ausgenommenen und steuerbefreiten Leistungen sowie zu den Nicht-Entgelten können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

Darin

  1. 1.1 Im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen
  2. 1.2 Abgrenzung der (steuerbaren) Entgelte gegenüber (nicht steuerbaren) Nicht-Entgelten
  3. 1.3 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  4. 1.4 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
  5. 1.5 Bezugsteuer