3.5 Behandlung, Beratung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 3.5 · Deutsch

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Psychotherapeuten, Logopäden, Psychologen (Schulpsychologen) und Heilpädagogen ist von der Steuer ausgenommen. Für die Betreuung namentlich durch Krankenschwestern und Spitex-Organisationen (z.B. Spielen mit Kindern, An- und Auskleiden, Ernähren von Kleinkindern, Hilfe bei den Hausaufgaben und bei Problemen in der Schule und der Familie und Integrations-Begleitungsangebote) gilt dasselbe.