9.1 Behinderten- und Eingliederungswerkstätten
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.1 · Deutsch
Der Verkauf von in Behinderten- oder Eingliederungswerkstätten hergestellten Gegenständen in Verkaufsläden, im Versandhandel usw. ist zum massgebenden Satz steuerbar.
Werden solche Gegenstände an Veranstaltungen verkauft, ist Ziffer 8.5 zu beachten.
Dienstleistungen, die Behinderten- oder Eingliederungswerkstätten gegenüber Dritten erbringen, sind zum Normalsatz steuerbar (z.B. Mailingleistungen, EDV-Dienstleistungen).