9.1 Behinderten- und Eingliederungswerkstätten

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.1 · Deutsch

Der Verkauf von in Behinderten- oder Eingliederungswerkstätten hergestellten Gegenständen in Verkaufsläden, im Versandhandel usw. ist zum massgebenden Satz steuerbar.

Werden solche Gegenstände an Veranstaltungen verkauft, ist Ziffer 8.5 zu beachten.

Dienstleistungen, die Behinderten- oder Eingliederungswerkstätten gegenüber Dritten erbringen, sind zum Normalsatz steuerbar (z.B. Mailingleistungen, EDV-Dienstleistungen).