9.4 Beförderung von kranken, verletzten oder invaliden Personen
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 26. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.4 · Deutsch
Die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderung in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden. |