9.4 Beförderung von kranken, verletzten oder invaliden Personen

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 26. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.4 · Deutsch

Die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderung in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen entnommen werden.