9.3 Schulinternate / Tagesschulen

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 9.3 · Deutsch

Charakteristisch für den Internatsbetrieb ist, dass dem Auszubildenden folgende Leistungen erbracht werden:

  • Bildungsleistungen;
  • gastgewerbliche Leistungen;
  • Beherbergungsleistungen beziehungsweise Miete.

Die Bildungsleistungen sind von der Steuer ausgenommen, während die gastgewerblichen Leistungen der Steuer unterliegen. Die Beherbergung unterliegt der Steuer zum Sondersatz, ausser es liegt eine von der Steuer ausgenommene Vermietung vor. Die Leistungen von Tagesschulen werden analog behandelt.

[Abbildung: im Original]

Näheres zu den Schulinternaten und Tagesschulen finden Sie in der MWST-Branchen-Info Bildung.