2.5 Abrechnung mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen

MWST-Branchen-Info 25 · Forschung und Entwicklung

Geltend · Stand ab 18. März 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 25 · Ziff. 2.5 · Deutsch

Die Abrechnung mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen bringt eine administrative Erleichterung. Die Abrechnungsmöglichkeit mittels Pauschalsteuersätze besteht unter anderem für öffentliche und private Schulen, Vereine oder Stiftungen. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von Pauschalsteuersätzen nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, die Steuer mittels Saldosteuersätze zu berechnen.

[Abbildung: im Original]

Für weitere Einzelheiten dazu wird auf die MWST-Infos Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze verwiesen.