6.2 Wegfall der obligatorischen Steuerpflicht

MWST-Info 02 · Steuerpflicht

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 02 · Ziff. 6.2 · Deutsch

Unterschreitet der massgebende Umsatz der steuerpflichtigen Person die Umsatzgrenze und ist zu erwarten, dass der massgebende Umsatz auch in der folgenden Steuerperiode nicht mehr erreicht wird, so kann sich die steuerpflichtige Person von der Steuerpflicht befreien und aus dem MWST-Register löschen lassen. Die Abmeldung ist frühestens auf das Ende der Steuerperiode möglich, in welcher der massgebende Umsatz erstmals nicht mehr erreicht worden ist; eine Nichtabmeldung gilt als Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht (Art. 14 Abs. 5 MWSTG). Die Abmeldung erfolgt rechtzeitig, wenn diese der ESTV innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht wird.

Analoges gilt für Unternehmen, die nur noch Leistungen gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG erbringen.

Der massgebende Umsatz berechnet sich

Beispiel
Rechtsanwalt M., welcher nach der Saldosteuersatzmethode und mit vereinbarten Entgelten abrechnet, tritt mit Eintritt des Pensionsalters am 30.01.2024 beruflich kürzer. Nach deutlich höheren Umsätzen in den Vorjahren stellt er im Jahr 2024 steuerbare Leistungen im Inland in Höhe von 107'000 Franken (inkl. MWST) in Rechnung. Aufgrund von Zahlungseingängen für im Jahr 2023 in Rechnung gestellte Leistungen vereinnahmt er im Jahr 2024 insgesamt 130'000 Franken. Für die Steuerperiode 2024 entrichtet Rechtsanwalt M. der ESTV 6'634 Franken (CHF 107'000 * 6.2 % [anwendbarer SSS]).

Rechtsanwalt M. hat in der Steuerperiode 2024 einen massgebenden Umsatz von 98'982 Franken (107'000 / 1.081) und kann sich daher – sofern nicht anzunehmen ist, dass der Umsatz in der Steuerperiode 2025 wieder steigt – bis spätestens am 28.02.2025 per 31.12.2024 aus dem MWST-Register löschen lassen.

Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 10 MWSTG und Aufhebung von Art. 121a MWSTV) (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).