7.4 Anforderungen an die Belege bei Gruppeninnenumsätzen und Belegaufbewahrung
MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 7.4 · Deutsch
Für Transaktionen der rechtlich selbstständigen Mitglieder innerhalb einer MWST-Gruppe sind Belege gemäss den handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen.
Werden die Gruppeninnenumsätze nur buchmässig erfasst, so sind diese aufgrund des Grundsatzes «keine Buchung ohne Beleg» mittels interner Buchungsbelege zu dokumentieren. Die Belege geben über Art und Umfang der Transaktionen detailliert Auskunft. Die internen Buchungsbelege des Leistungsempfängers entsprechen dabei denjenigen des Leistungserbringers.
Bei der elektronischen Übermittlung von Daten innerhalb einer MWST-Gruppe kommen die Bestimmungen von Artikel 122 MWSTV (Beweiskraft elektronisch übermittelter und aufbewahrter Belege durch Dritte) zur Anwendung.
[Abbildung: im Original] | Belege über Gruppeninnenumsätze tragen keinen Hinweis auf die MWST. |