2 Örtlicher Anwendungsbereich der MWST; welche Gebiete gelten als Inland?

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 28. September 2022

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 2 · Deutsch

Unter dem Begriff Inland versteht man das schweizerische Staatsgebiet mit den Zollanschlussgebieten nach Artikel 3 Absatz 2 ZG (Art. 3 Bst. a MWSTG); solche Zollanschlussgebiete sind ausländische Gebiete, die aufgrund einer staatsvertraglichen Vereinbarung zum schweizerischen Zollgebiet gehören (das Fürstentum Liechtenstein und die deutsche Gemeinde Büsingen).

Die Talschaften Samnaun und Sampuoir sind aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen und gelten im Zusammenhang mit Lieferungen als Ausland. In Bezug auf Dienstleistungen gelten sie hingegen als Inland (Art. 4 Abs. 1 MWSTG).

Beim Flughafen EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg gilt der schweizerische Sektor als Inland.

[Abbildung: im Original]

Folgende im schweizerischen Sektor erbrachten Leistungen unterliegen der französischen Mehrwertsteuer:

  • Die von der Flughafengesellschaft erbrachten Leistungen; sowie

  • die vor dem 28. Dezember 2017 von anderen Unternehmen erbrachten baugewerblichen Lieferungen.

Praxisänderung aufgrund des am 28. Dezember 2017 in Kraft getretenen Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über das am Flughafen Basel-Mülhausen anwendbare Steuerrecht (SR 0.748.131.934.924) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).