Ort der Leistungserbringung

MWST-Info 06 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 68 Ziffern

Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.

Geltend

ESTV · MWST-Info 06 · Deutsch

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Info
  3. Teil I Gemeinsame Bestimmungen (Lieferungen und Dienstleistungen)
  4. 1 Allgemeines
  5. 2 Örtlicher Anwendungsbereich der MWST; welche Gebiete gelten als Inland?
  6. Teil II Lieferungen
  7. 1 Was ist eine Lieferung von Gegenständen?
  8. 2 Wo befindet sich der Ort der Lieferung?
  9. 2.1 Empfängerort
  10. 2.2 Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übernahme befindet
  11. 2.3 Ort, wo die Beförderung oder der Versand beginnt
  12. 2.4 Ort der Lieferung bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung Ausland
  13. 2.5 Ort der Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstandes ab Lager im Inland
  14. 2.6 Ort der Lieferung im Versandhandel
  15. 3 Werkvertragliche Lieferungen (Bearbeitungen von Gegenständen)
  16. 3.1 Art und Ort der werkvertraglichen Lieferung
  17. 3.2 Bearbeitungen von Gegenständen im Inland
  18. 3.2.1 Bearbeitung von Gegenständen im Inland mit vom ausländischen Leistungserbringer selber eingeführtem Material
  19. 3.2.2 Bearbeitung von Gegenständen ohne vom ausländischen Leistungserbringer selber eingeführtem Material
  20. 3.3 Bearbeitungen von Gegenständen im Ausland
  21. 4 Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten
  22. 4.1 Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten bei der Einfuhr
  23. 4.2 Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten bei der Ausfuhr
  24. 5 Lieferungen im Zusammenhang mit Kommissionsverkäufen
  25. 5.1 Art der Lieferung
  26. 5.2 Ort der Lieferung
  27. 5.3 Zeitpunkt der Lieferung
  28. 6 Lieferungen im Zusammenhang mit Auslieferungs- und Konsignationslagern
  29. 6.1 Ein Lieferant liefert Gegenstände ab einem Auslieferungslager im Inland
  30. 6.1.1 Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind dem Lieferanten der Empfänger der Lieferung und das dafür geschuldete Entgelt bekannt
  31. 6.1.2 Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind dem Lieferanten der Empfänger der Lieferung und/oder das geschuldete Entgelt nicht bekannt
  32. 6.2 Ein inländischer Lieferant liefert ab einem Lager im Ausland
  33. 7 Veredelungsverkehr
  34. 7.1 Begriff
  35. 7.2 Inlandlieferungen an nicht steuerpflichtige Abnehmer zwecks Ausfuhr; Bearbeitung vor der Ausfuhr
  36. 7.3 Ausfuhr von Gegenständen zur Veredelung und Wiedereinfuhr
  37. 7.4 Einfuhr von Gegenständen zur Veredelung und Wiederausfuhr
  38. 7.4.1 Ausländische Unternehmen, die keine Inlandlieferungen ausführen
  39. 7.4.2 Ausländische Unternehmen, die Inlandlieferungen ausführen
  40. 7.4.2.1 Ein inländischer Lohnveredler
  41. 7.4.2.2 Mehr als ein inländischer Lohnveredler
  42. 7.4.2.3 Lohnveredelungsauftrag durch den ausländischen Endabnehmer
  43. 7.5 Einfuhr von Gegenständen zur Veredelung ohne Wiederausfuhr
  44. 8 Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften
  45. 8.1 Ort der Vermietung/des Verleasens
  46. 8.2 Grenzüberschreitende Vermietungs-/Leasinggeschäfte
  47. 8.2.1 Einfuhren
  48. 8.2.1.1 Einfuhr nach dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
  49. 8.2.1.2 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
  50. 8.2.1.2.1 Einfuhr des Miet-/Leasinggegenstandes durch den Mieter/Leasingnehmer (B)
  51. 8.2.1.2.2 Einfuhr des vermieteten/verleasten Gegenstands durch den Vermieter/Leasinggeber (A) mittels Unterstellungserklärung Ausland
  52. 8.2.2 Ausfuhren
  53. 8.3 Werkvertragliche Lieferung mit Miet- oder Leasingkomponente
  54. Teil III Dienstleistungen
  55. 1 Was ist eine Dienstleistung?
  56. 2 Wie bestimmt sich der Ort einer Dienstleistung?
  57. 2.1 Empfängerort
  58. 2.2 Erbringerort
  59. 2.3 Tätigkeitsort
  60. 2.4 Ort der zurückgelegten Strecke
  61. 2.5 Ort der gelegenen Sache
  62. 2.6 Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe
  63. 3 Beispiele von Dienstleistungen im internationalen Verhältnis
  64. 3.1 Rechnungsstellung bei von Dritten bezogenen Dienstleistungen
  65. 3.1.1 Dienstleistungen, die sich nach dem Tätigkeitsort, dem Ort der zurückgelegten Strecke, dem Ort der gelegenen Sache und dem Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe bestimmen
  66. 3.1.2 Dienstleistungen, die sich nach dem Erbringer- oder Empfängerort bestimmen
  67. Teil IV Versandhandel
  68. Zuständigkeiten